nern Absas sämtlicher Tabak-Fabrikanten,
Groß= und Klein-Händler gelegt, und
in Quartalraten erhoben.
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Die Tabak-Fabrikanten werden nach
Classen-Ansätzen, welche vom niedrigsten
Betrag bei einem Verschluß ven 20 Ctr.
und weniger von 83o fl. bis zum hochsten
von 1,200 fl. aufsteigen, je nach der Ver-
schiedenheit ihres innern Absahßes, besteuert.
Das Steuer-Collegium wird für jede
einzelne Tabak-Fabrik diese Elassen-An-
sähe bestimmen.
F. 3.
Die Groß= und Klein-Händler mit Ta-
bak werden abgetheilt
a) in Kaufleute
b) in eingekaufte Krämer.
Den Kaufleuten werden nach der Ver-
schiedenheit ihres Perschlusses Elassen-An-
sätee gemacht, welche vom niedrigsten Be-
trag bei einem Verschluß von : Ctr. und
weniger von u100 fl. bis zum höchsten von
Zoo fl. aufsteigen.
Eben so bewegen sich die Classen-An-
saͤtze der Kraͤmer zwischen dem geringsten,
bei einem Verschluß von 25 Pfund end we-
niger, von # fl. und dem höchsten von 35 fl.
Für die Einschátung in die verschiede-
uen Elassen wird in jebem Oberamte eine
Commission niedergeseht, welche besteht
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a) aus dem Oberamtmann,
5) aus dem Cameral-Verwalter,
rc) — — Stadt-Accifer und
d) aus zwei von der Commission za
wählenden Mitgliedern des Handels-
standes.
Diese Commission hat ihr Geschäf jähr-
lich im Monat Juli zu besorgen.
Von den Entscheidungen derselben steht
den Betheiligten der Rekurs an das Steuer-
Collegium offen.
S. 4.
Sämtliche Tabak= Fabrikanten und
Händler werden für dieses Gewerb mit be-
sonderen Patenten versehen.
Wer ohne ein solches Patent mit Tabak
handelt, unterliegt neben der Nachholung
der Abgabe einer Strafe von zehn Reichs-
thalern, welche im Wiederholungsfall ge-
geschärft und bis zur lebenslänglichen Ent-
ziehung des Rechts mit Tabak zu handeln,
gesteigert werden kann.
C. 5.
Wenn im Laufe des Jahrs neue Ta-
bak, Handlungen entstehen, so werden den-
selben von dem Cameral-Amt vorläufige
Ansühe gemacht, welche bis zur nächsten
Jahres-Elassisikation in Wirkung bleiben.
Tabak-Handlungen, welche im Lauf ei-
nes Jahrs aufhören, entrichten die Ab-
gabe je für das insteheinde Quartal.
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