thumbs : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1828. (5)

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Wenn  es  an  Zeit  gebricht,  so  kann  der  Rekrutirungs-Rath  die  Betheiligten  auf
den  folgenden  Tag  vor  sich  bescheiden.

#o.

Unmittelbar  nach  beendigter  Musterung  versammelt  sich  der  Rekrutirungs-Rath
zum  zweitenmale,  theils  um  die  bei  seiner  ersten  Sihung  unerledigt  gebliebenen  Fälle
zu  erledigen,  theils  um  das  Kontingent  vorläufig  auszuscheiden.

Sollten  die  genannten  beiden  Sißungen  nicht  hinreichen,  so  kann  der  Oberamtmann
  den  Rebrutirungs-Rath  vor  dem  Abschluß  der  Kontingents-Liste  noch  einmal

zusammen  berufen.
41,

Außer  den  genannten  Sitzungen  versammelt  sich  der  Rekrutirungs-Rath  zum  Behuf
  der  definitiven  Ausscheidung  des  Kontingents  und  des  Abschlusses  der  Kontingents-Liste,
  womit  die  Verrichtungen  des  Rekrutirungs-Raths  geschlossen  sind,  es  wären
dann  bedingt  Bezeichnete  in  der  Kontingents-Liste  enthalten,  über  welche  das  definitive
  Erkenntniß  durch  den  Rekrutirungs-Rath  auszusprechen  ist.

Uebrigens  hat  der  Oberamtmann  dahin  zu  sehen,  daß  wo  möglich  alle  von  der
Entscheidung  des  Rekrutirungs-Raths  abhängigen  Fälle  vor  dem  Abschluß  der  Kontingents-Liste
  definitiv  entschieden  werden,  damit  es  keiner  weitern  Zusammenberufung
des  Rekrutirungs-Raths  bedarf.

.  42.

Ueber  die  Verhandlungen  des  Rekrmirungs--Raths  wird  ein  Protoboll  aufgenomnen,
  in  welches  dasjenige,  was  die  Verhandlungen  im  Ganzen  betrifft,  eingetragen
  wird.

Für  die  Verhandlungen,  welche  die  einzelnen  Militärpflichtigen  betreffen,  ist  die
fünfte,  sechste,  siebente  und  achte  Kolonne  der  Ziehungs-Liste  bestimmt  (§98.  67  und
Jo-,  welche  als  ergänzender  Theil  des  Protobolls  anzusehen  ist.

.  45.

Die  Si#zungen  des  Rekrutirungs-Raths  sind  zwar,  wie  die  der  Musterungs-Commission,
  öffentlich.  Jedoch  kann  nach  dem  Ermessen  des  Oberamtmanns  oder  auf  Verlangen
  eines  der  übrigen  Mitglieder  die  Abstimmung  in  geschlossener  Sitzung  vorgenommen
  werden.