Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1824. (1)

552: 
zu führen; und; im Fall ver Ort der Wharen-Ankunft nicht selbst die Austritts- 
Station ist, die Frachtbriefe über die transitirenden Waaren nebst einem pro- 
jektirten Rückschein an das nächst vorliegende Ober-Zollamt, das entweder 
der Verladungs-Plaß oder die Austritts-Stätte ist, in einem versfegelten Couvert. 
einzusenden. 
Die Eentrole. Register mässen unter drei Haupt-Abtheilungen Folgendes 
enthalten: . 
l.-·Jn-Bczicljungsauf-dieAnkunft-der:Güter.aanitz«desObersZollctmtöx 
-.)densTangerJAnkunft-- 
2.): den · Namen des Fuhrmanns, es mag der Eigenthuͤmer selbst, oder 
ein Frachtfahrer seyn, 
3.·) die Benennung des Guts’ nach Gattung und Gewicht oder Maas, 
mit Bemerkung der Zahl, Gattung, Zeichen und Nummer der 
Colli., 
4.) das Ober-Zollamt, bei welchem das Gut zum Durchgang verzollt 
worden ist, das Datum und die Rummer des Zollzeichens, 
#.) den Bestimmungs= oder Verladungs= Ort,, 
6.) den Ramen des Addressaten nach dem Frachtbrief. 
I In Beziehung auf den Wiederabgang der Güter vom Sitz des Ober-- 
Zollamts oder deren Abgade gegen Eingangs-Zoll-Entrichtung :: 
7*.) den Tag des Abgangs, 
3.) den Namen des Fuhrmanns,, 
5.) den Namen und Ort des Ausstellers des Frachtbriefs, 
20.) den neuen Bestimmungsort des Guts und den Namen des Addres 
saten, im Falle das Gut erst am Siße des Ober-Jollamts im 
Wege der Spedition oder des Zwischenhandels seine weitere Be- 
Limmung mittelst nemr Frachtbriefe erhalten hat, 
11.) die Unterschrift, des Fahrmanns, welcher den Transport der Waare 
besorgt, 
#2.) den Ramen des Ober-Zollamts, an welches die Frachtbriefe und 
der projektirte Rückschein in versiegeltem Couvert gesendet wurden,
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.