Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1824. (1)

Azungs- und saͤmtlicher Untersuchungs- 
Kosten, eine drei und einhalbmo- 
natliche Festungsstrafe; « 
gegendiebei-demCriminalamtStum 
gart in Untersuchung gewesene Anna 
Maria Wandel, von Frikenhausen, 
O. A. Nürtingen, wegen verübter Er- 
pressung und eines Erpressungs-Ver- 
suchs, sodann wegen Calumnie und Un- 
zuchts-Vergehens, neben der Verbind- 
— 
b) Johanne Kraus, 
keit zum Ersaße des Schadens und Be- 
zahlung sämtlicher Kosten eine sieben- 
monatliche Zuchthausstrafe in Lud- 
wigsburg erkannt- 
Oen rr. December wurbden: 
auf den Grund einer vor dem O. A.Ge- 
richt Heilbronn verhandelten Untersu- 
chung: 
) Carharine Friedrike Buskhard, con 
Vaihingen a- d. Enz, wegen großer 
Veruntreuung, Aunahme eines fal- 
schen Namens, Vagirens, frechen und- 
unverschämten Betragens vor Gericht, 
neben der Verbindlichkeit zum Ersaße 
des Schadens, so wie zu Bezahlung 
ihrer Arrest = und 3 der Untersu- 
chungs-Kosten zu einer fünfmonat- 
lichen Zuchthausstrase mit Will- 
bomm; 
von Kaisers- 
bach, O. A. Welzheim, wegen eigen- 
mächtiger Entfernungaus ihrem Wohn- 
orte, wiederholter Landstreicherei, we- 
gen Unzucht in der Residenzstädt Lud- 
wigsburg und unverschämten Betra- 
gens vor Gericht, neben der Verbind- 
lichkeit zu Bezahlung ihrer Arrest- 
und 7 der Untersuchungs-Kosten zu 
fünfmonatlicher Zuchthausstrafe 
und nachheriger Reklusion in ein 
Zwangs-Arbeitshaus, mindestens auf 
die Dauer von drei Monaten, ver- 
urtheilt. 
Den 15. December wurde: 
6- gegen Imanuel Gottlob Weigle, von 
Ludwigsburg, wegen wiederholter Ent- 
weichung von seiner Heimath, wieder- 
holten Vagirens und Bettelus, auch 
wiederholten betrügerischen Schulden- 
machens, neben dem Kostem= und Scha- 
dens = Ersatz eine sechsmonatliche 
Iwangs-Arbeitshausstrafe; 
9. gegen die bei dem O. A. Gericht Hell- 
bronn in Untersuchung gekommene Chri- 
stiane Depling, von Künzelsau, we- 
gen wiederholter Ueberschreitung ihrer 
Confination, wiederholten Vagirens 
und liederlichen Lebenswandels, neben 
Bezahlung sämtlicher Kosten eine vier- 
monatliche Zuchthausstrafe und nach- 
herige Einsperrung in ein Zwangs-Ar- 
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