Niederlage in Stuttgart, Friedrich Lud-
wig Schuͤle daselbst, wegen eines in
dieser Eigenschaft durch Cassen-Eingriffe
gesehten bedeutenden Cassenrests und
wegen Verdeckung desselben, durch viel-
fache und wiederholte Fälschungen, auch
wegen Dienst-Nachläßigkeit, neben der
Verbindlichkeit zum Ersaß der Rest-
ESumme samt Zinsen, so wie seiner
Arrest-Azungs= und sämtlicher Unter-
suchungs-Kosten, zur Cassation und
Unfáhigkeits= Erklärung zu Be-
kleidung eines öffentlichen Amtes, dann
zu vier und ein halbjähriger gucht-
hausstrafe in Gotteczell;
14. Juliane Dorothee Hübsch, von Neuen-
stadr, O.A. Neckarsulm, wegen mehr-
fältiger, gewerbsmäßig verübrer, wie-
derholter Betrügereien, neben dem Er-
fab des verursachten Schadens und
Bezahlung ihrer Arrest-Azungs= und
Untersuchungs-Kosten zu achtzehen-
monarlicher Juchthausstrafe mit Will-
komm und nachheriger Einsperrung in
ein Zwango-Arbeitshaus, mindestens
auf die Dauer von neun Monaten;
15. die bei dem O.A. Gerichte Weinsberg.
in Untersuchung gewesene Margarcthe
Heschel, von Künzelsau, wegen des
nun erhobenen Rückfalls in das Ver-
brechen des Diebsiahls, über die ihr
durch das Erkenntniß vom 4. d. M.
(Nro. : oben) zuerkannte fünfmonat-
liche — noch zu einer weitern einmo-
natlichen Zuchthausstrase und zu nach-
heriger Einschließung in ein Zwangs-
Arbeitshaus auf wenigstens drei Mo-
nate, auch zu Bezahlung der weiter-
aufgegangenen Umersuchungs-Kosien.
Am 2o. December wurde:
#6. gegen den Glasermeister Carl Dreiß,
von Stuttgart, wegen wiederholter Be-
trunkenheit und unerlaubten Weglau-
fens aus dem Spinnhause, neben Be-
zahlung seiner Arrest= Azungs= und
sämtlicher Untersuchungs-Kosten eine-
viermonatliche Zwangs= Arbeirs-
hausstrafe;:.
17. gegen den bei dem O.A. Gerichte Lud-
wigsburg in Untersuchung gekommenen
Weingärtner Matthäus Weller, von
Schnaith, O. A. Waiblingen, wegen-
wiederholter Diebstähle und einer bei
seiner Arretirung zu Schuld gebrachter
Widerseßlichkeit, neben der Verbindlich-
keit zum Ersatze seiner Arrest-Azungs--
und sämtlicher Untersuchungs-Kosten
eine achtzehenmonatliche Festungs-
ttrafe und nachherige Einsperrung in
ein Zwangs-Arbeitshaus, mindestens
auf die Dauer von neun Monaten;
18. gegen den bei dem O. A.Gerichte Mar-