Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1824. (1)

Niederlage in Stuttgart, Friedrich Lud- 
wig Schuͤle daselbst, wegen eines in 
dieser Eigenschaft durch Cassen-Eingriffe 
gesehten bedeutenden Cassenrests und 
wegen Verdeckung desselben, durch viel- 
fache und wiederholte Fälschungen, auch 
wegen Dienst-Nachläßigkeit, neben der 
Verbindlichkeit zum Ersaß der Rest- 
ESumme samt Zinsen, so wie seiner 
Arrest-Azungs= und sämtlicher Unter- 
suchungs-Kosten, zur Cassation und 
Unfáhigkeits= Erklärung zu Be- 
kleidung eines öffentlichen Amtes, dann 
zu vier und ein halbjähriger gucht- 
hausstrafe in Gotteczell; 
14. Juliane Dorothee Hübsch, von Neuen- 
stadr, O.A. Neckarsulm, wegen mehr- 
fältiger, gewerbsmäßig verübrer, wie- 
derholter Betrügereien, neben dem Er- 
fab des verursachten Schadens und 
Bezahlung ihrer Arrest-Azungs= und 
Untersuchungs-Kosten zu achtzehen- 
monarlicher Juchthausstrafe mit Will- 
komm und nachheriger Einsperrung in 
ein Zwango-Arbeitshaus, mindestens 
auf die Dauer von neun Monaten; 
15. die bei dem O.A. Gerichte Weinsberg. 
in Untersuchung gewesene Margarcthe 
Heschel, von Künzelsau, wegen des 
nun erhobenen Rückfalls in das Ver- 
brechen des Diebsiahls, über die ihr 
durch das Erkenntniß vom 4. d. M. 
(Nro. : oben) zuerkannte fünfmonat- 
liche — noch zu einer weitern einmo- 
natlichen Zuchthausstrase und zu nach- 
heriger Einschließung in ein Zwangs- 
Arbeitshaus auf wenigstens drei Mo- 
nate, auch zu Bezahlung der weiter- 
aufgegangenen Umersuchungs-Kosien. 
Am 2o. December wurde: 
#6. gegen den Glasermeister Carl Dreiß, 
von Stuttgart, wegen wiederholter Be- 
trunkenheit und unerlaubten Weglau- 
fens aus dem Spinnhause, neben Be- 
zahlung seiner Arrest= Azungs= und 
sämtlicher Untersuchungs-Kosten eine- 
viermonatliche Zwangs= Arbeirs- 
hausstrafe;:. 
17. gegen den bei dem O.A. Gerichte Lud- 
wigsburg in Untersuchung gekommenen 
Weingärtner Matthäus Weller, von 
Schnaith, O. A. Waiblingen, wegen- 
wiederholter Diebstähle und einer bei 
seiner Arretirung zu Schuld gebrachter 
Widerseßlichkeit, neben der Verbindlich- 
keit zum Ersatze seiner Arrest-Azungs-- 
und sämtlicher Untersuchungs-Kosten 
eine achtzehenmonatliche Festungs- 
ttrafe und nachherige Einsperrung in 
ein Zwangs-Arbeitshaus, mindestens 
auf die Dauer von neun Monaten; 
18. gegen den bei dem O. A.Gerichte Mar-
	        
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