vor dem Abschlusse derselben jedesmal mit
der Fuͤrstlichen Regierung Ruͤcksprache
genommen werden.
K. 16.
Die für einzelne Gewerbe rechtmäßt sig
hergebrachten Bannrechte sollen durch ge-
genwärtigen Vertrag nicht beeinträchtigt
werden.
G 1.
Wenn während der Dauer des Ver-
trags Abtretungen oder Austauschungen
einzelner Landestheile vorgenommen wür-
den, oder wenn bedeutende Veränderungen
in dem Zoll-Gesehe erfolgen sollten, wo-
durch die Wesenheit des bestehenden Zoll-
Sysiems verändert würde, so soll zwar
die Vereinigung an sich dadurch nicht
aufgehoben, jedoch über die den neueren
Verhälnissen angemessene Aenderung der
einzelnen Vertrags = Bestimmungen eine
neue Uebereinkunft geschlossen werden.
K4. 18. "
Der Straßenzug durch das Fürstenthum
soll nicht gehemmt, sondern übereinstum-
mend mit dem gemeinschaftlichen Intrresst
möglichst begünstigt werden. 5*[/
Wenn die Königl. Staats-Regierung
angemessen findet= für einzelne Strastem
welche theilweise ihre Richtung durch das
Fuͤrstenthum nehmen, Erleichterungen in
dem Straßengelde zu gewaͤhren; so wird
die Fuͤrstliche Regierung die gleiche Er-
leichterung für den Straßen-Antheil in
dem Fürstlichen Gebiete zugestehen.
19.
Anstände über Anwendung des Ver-
trags, auch sonst sich ergebende Irrungen
werden, in Entstehung gütlicher Ueberein-
kunft, durch ein Compromiß entschieden,
worüber in vorbommenden Fällen die n-
heren Bestimmungen verabredet werden
sollen.
.) Des Departements des Innern:
1. Des Ministerium des Innern.
Die Stiftung des verstorbenen Prefessors
Der verstorbene Professor Tafinger
dahier hat dem Catharinen-Stift neben
einigen Vüchern ein Capital von r500 fl.
mit der Bestimmung vermacht, daß von
den Zinsen desselben zwei Drittheile zur
Bildung einer Lehrerin des Stiftes und
ein Drittheil zur Anschaffung von Büchern
Tafinger in Stuttgart für das Cctharinen, Stift bekreffend.
naturwisse *ê aftlithen Inhalts verwendet
werden solle
Diese geneinzaktun Handlung witv für
den Zweck des allgzbmernen Anerkenntniffts
oͤffentlich bekannt gemacht.
Stuttgart den 37. Juli 182#.
Schmidlin.“
17