Art. bo.
Die Competenz der Gerichtshöfe ist be-
gründet:
1.) wenn auf eine höhere als dreimo-
natliche Freiheits-Strafe, auf kör-
perliche Züchtigung (als gerichtliche
Strafe, vergl. Art. 45), auf Zu-
rücksegzung, Entlassung oder Ent-
sehung eines Staats= oder Gemeinde-
Dieners, wegen gemeiner Ver-
gehen oder Verbrechen nach den
bestehenden Straf-Gesehen oder dem
Gerichts-Gebrauch zu erkennen ist
(bergl. Art. 50);
2.) wenn Vergehen zur Untersuchung
kommen, welche in den Art. 5, 58
nicht genannt sind, ohne Unterschied,
ob solche die Straf-Befugniß der
Oberamts-Gerichts = und Berwal-
tungs-Collegien übersteigen oder nicht.
Die Gerichtshöfe sind verbunden, ihre
Urtheile dem Königl. Ober-Tribunal zur
Redoision vorzulegen, wenn eine zwanzig-
jährige Zuchthaus= oder noch höhere Strase
Gegenstand derselben ist.
Art. 61.
Wo die bestehenden Gesehe ein Verge-
hen oder Verbrechen mit einer Gefängniß-
oder Arrest-Strafe über drei Monate, mit
Festungs-Arbeit oder mit Zuchthaus-Strafe
unter fünf Jahren bedrohen, ist von den
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Gerichten in Zukunft und bis zu der Ein-
fuͤhrung eines Straf-Gesetzbuchs auf Ar-
beitshaus= oder Festungs-Strafe (Art. 8,
9, 10, 12) nach den bezeichneten Abthei-
lungen zu erkennen.
Siebenter Titel.
Transitorische Bestimmungen.
Art. 62.
Vom 1.. Juli 1825 ab, ist die Versetzung
der in den jeßt bestehenden Straf-Anstal-
ten verwahrten Gefangenen in diejenigen
zu bewirken, welche durch das gegenwär-
tige Gesetz bestimmt sind.
Art. 65.
Hiebei ist in nachstehender Weise zu
verfahren:
Festungs-Arbeits-Sträflinge, welche
zu einer fünfjährigen, oder höheren Frei-
beits-Strafe verurtheilt worden, sind in
das Zuchthaus, unter Wahrung des zwi-
schen beiden Strafarten bestehenden Ver-
gleichungs-Maasstabes abzuliefern.
Diejenigen Gefangenen, welche eine
Festungs-Arbeits-oder Zuchthaus-Strafe
unter fünf Jahren abzubüßen haben, wer-
den in das Arbeitohaus abgeführt.
Art. 61.
Die zur Reclusion nach erstandener
Hauptstrafe Verurtheilten, die sich zur
Zeit der allgemeinen Versehung noch in
den Polizei-Häusern befinden, werden in