Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1824. (1)

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Nro. 42. 
Regierungs-Blatt 
fuͤr das 
Königreich Württemberg. 
Dieestag, den 2o. August 1834. 
Inhalt. 
Unmirtelbare Königl. Dekrete. Gesetze, in Betreff: 8) der Uebernahme weiterer Staato-Schulden aus den 
neuen kandcs-Dheilen; — b) der Berichtigung von Gehalts-Reklamationen aus der geit der vorigen Regierung. 
Verfügungen der Departements. Aufsnahme eines ausübenden Arztes. — Verordnung in Wetreff der 
Vollziehung des Gesetzes wegen Verichtigung der Gehalts-Rellamationen aus der Zeit der vorigen Regie= 
rung. 
  
I. Uumittelbare Königliche Dekrete. 
a) Gesetz in Betreff der Uebernahme weiterer Staats-Schulden aus den neuen Landes-Theilen. 
Wilheim, 
von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
Wegen Ausscheidung der vermoͤg des 
g. 119 der Verfassungs-Urkunde von den 
neuen Landestheilen zu uͤbernehmenden 
Staatsschulden haben Wir mit den vor- 
maligen Landschaften und Reichsstädten 
Vergleichs-Verhandlungen pflegen lassen, 
nach deren Beendigung nun zu völliger 
Erledigung der vorgelegenen Anfprüche, 
außer den durch die Gesehe vom 1#. März 
und 29. Juni 182# bereits übernommenen
	        
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