sämtlicher Untersilchungs= Kosten eine
zwanzigwöchige Zuchthausstrafe erkannt.
Am 31. December wurden:
a9. Rosfne Krebs, von Zufsfenhausen,
O.A. Ludwigsburg, wegen mehrfacher
Fälschungen und dadurch verübter Betrügereien,
neben dem Ersaß des Schadens
under solidarischer Verbindlichkeit
und Bezahlung. von der Untersuchungs-Kosten
zu achtmonatlicher Zuchthausstrafe;
70. die bei dem O. A.Gerichte Stuttgart
in Untersuchung gekommene Veronika
Schwager, von Neresheim, wegen
dritten Haueviebstahls, neben dem Er-60
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saße des Schadens, so wie neben Zuscheidung
ihrer Arrest= Azungs= und
sämtlicher Untersuchungs = Kosten zu
siebenmonatlicher Zuchthausstrafe
und nachheriger Einsperrung in ein
Zwangs-Arbeitshaus, mindestens auf
auf die Dauer von drei Monaten;
. die bei dem O. A.Gerichte Reckarfülm
in Untersuchung gekommene Magdalene
Margarethe Dorothee Kauz, vou Berlichingen,
O. A. Künzelsau, wegen Aussehung
ihres Kindes und Vagirens,
neben der Verbindlichkeit zu Bezahlung
fämtlicher Untersuchungs = Kosten zu
viermonatlicher Zuchthausstrafe verurtheilt.
2. Civil-Senat.
v. In der Ationssache von drm O.A.Gerichte
Brackenheim zwischen Johann-Schwarzkopf,
von Pfaffenhofen, Bekl.,
Anten, und der ledigen Catharine Rosenberger
von da,, cum curalore, Kl.,
Atin, Vaterschaft und Kinds-Ernährung
betreffend, wurde vermoge Beschlusses
dom 10. Oktober, insinuirt den 18. November,
die gegen das erftrichterliche
Urtheil vom 25. Juni 1325 ergriffenne
Berufung wegen versäumter Nothfrist
zu Einreichung der Beschwerdeschrift
rl
für verlassen erklärt, und Bekl., Ant
in die in dieser Instanz aufgegangenen
Kosten verurtheilt. (5. December.)
In der Rechtssache erster Instanz zwischen
Charlotte Dorothee Kuhn, von
Darmstadt, mit ihrem Geschlechts-Vormunde,
Kl., gegen den Ober-Lieutenant
v. Rau zu Ludwigsburg, Bekl., Ansprüche
aus unehelicher Schwängerung
betreffend, wurde durch Beschluß vom
5. Oktober, ins. 10. November, auf
einen Ergänzungs= und beziehungsweise