Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1824. (1)

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den abliefernden Beamten zugesendet wer- 
den. 
Sollte die auf eine Amtsstelle ange- 
wiesene Summe von derselben wegen 
Unzulänglichkeir ihrer Einnahme nicht ge- 
währt werden kbönnen, so wird die Staats- 
Haupt-Kasse den Abmangel der Schul- 
den-Zahlungs-Kasse erseßen. 
Stuttgart den 72. August 1824. 
Für den Finanz-Minister: 
v. Weisser. 
Des Steuer-Collegium. 
Die Dispensations-Ertheilung fuͤr Katholiken zu Trauungen in der geschlossenen Zeit betreffend. 
Da man in Erfahrung gebracht hat, 
daß in Betreff der Dispensations-Erthei- 
lung von Trauungen in der geschlossenen 
Zeit hie und da unrichtige Ansichten und 
ungleiche Behandlung Statt finden; so 
wird, nach vorgängiger Rücksprache mit 
dem K. katholischen Kirchenrathe bekannt 
gemacht, daß, da die Katholiken zu Trau- 
ungen in der geschlossenen Zeit die Dispen- 
sation einzuholen haben, sie hiefür ebenso 
die ganze Tare, wie die Protestanten, zu 
bezahlen verbunden sind. Jedoch ist für die 
Katholiken die Zwischenzeir vom Sonntag 
Eraudi bis zum Sonntag Trinitatis 
nicht, wie bei den Protestanten, geschlos- 
sen. 
Stuttgart den 10. August 1824. 
Süskind. 
Dienst-Erledigungen. 
Durch gerichtliches Erkenntniß vom 2g. 
Mai d. J. ist das in der zweiten Besol- 
dungs-Klasse stehende Oberamt Geißlin- 
gen erledigt worden. 
Durch die Ernennung des auf die Pfar- 
rei Onolzheim, Dibcese Crailsheim, 
bestimmt gewesenen Vikars M. Hallber- 
ger zum Pfarrer zu Wurmberg i#st erstere
	        
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