Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1824. (1)

de 
nu 
derbem Willkomm und nachheriger 
Einschließung in das Polizeihaus zu 
Rotrenburg, wenigstens auf die Dauer 
von sechs Monaten, so wie zu Be- 
zahlung seiner Haft= und der Unterfu- 
chungs= Kosten verurtheilt. 
. An demselben Tage wurde der Schult- 
heiß Johannes Buck, von Bronnen, 
HO. A. Reutlingen, wegen Führung von 
Neben-Rechnungen, von seiner Stelle 
entlassen, und unter solidarischer Ver- 
bindlichkeit mit seinen Genossen zum 
Ersatz der unpassirlichen, durch Reben- 
Rechnungen verdeckten Ausgaben und 
zu Bezahlung von : der Untersuchungs- 
Kosten verurtheilt. 
. Den 3. Juni wurde auf den Grund 
der von dem O.A.Gericht Urach geführ- 
ten Untersuchung, Anne, Ehefrau des 
Meßgers Johannes Schöllhammer, von 
Reckartenzlingen, O. A. Nürtingen, we- 
zen wiederholten Diebstahls zu einer 
dreijährigen Zuchthausstrafe in Lud- 
wigsburg und nachberiger Einsperrung 
in ein Polizeihaus, wenigstens auf die 
Dauer von anderthalb Jahren, so 
wie zu Bezahlung ihrer Haft= und der 
sämtlichen Untersuchungs-Kosten verur- 
theilt. 
. Den r0. Juni wurde Johannes Henne, 
von Altingen, O. A. Herrenberg, wegen 
635 
□ 
— 
zwar kleinen, jedoch im rechtlichen Sinne 
vierten Diebstahls und weHen gefährli- 
cher, jedoch in der Trunkenheit gemach- 
ter Drohungen, neben der Verbindlich= 
keit zu Bezahlung seiner Hafr= und 
Untersuchungs-Kosten, zu einer ein- 
jährigen Festungs-Arbeitsstrafe und 
nachheriger Einsperrung in das Polizei- 
haus zu Rottenburg, wenigstens auf 
die Dauer von sechs Monaten ver- 
urtheilt. 
Den 11. Juni wurde Joseph Fischer, 
von Beffendorf, O. A. Oberndorf, we- 
gen Sodomie, neben der Verbindlichkeit 
zu Bezahlung seiner Haft= und der 
Untersuchungs= Kosten, zu dreijähri- 
ger Zuchthausstrafe in Gotteszell mir 
einfachem Willkomm verurtheilt, und 
dabei verfügt, daß derselbe nach abge- 
laufener Strafzeit unter ortspolizeiliche 
Aufsicht gestellr werden solle- 
4An demselben Tage ist Johann Georg 
Härtter, von Sulz, wegen kleinen, 
jedoch dritten und dabei ausgezeichneren 
Diebstahls, so wie wegen Bettelns, ne- 
ben der Verbindlichkeit zum Ersas des. 
gestifteten Schadens und zu Bezahlung 
seiner Haft= und 2 der Untersuchungs- 
Kosten, zu siebenmonatlicher Zucht- 
haussirafe in Markgröningen und zu 
nachheriger Einschließung in das Polizei-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.