Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1824. (1)

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liche Reclusion in einem Polizeihaus 
nebst einfachem Willkomm ausge- 
sprochen; 
. Johann Friedrich Sperr, von Sind- 
ringen, O. A. Oehringen, wegen wie- 
derholten Vagirens und Bettelns, so 
wie wegen verbotswidrigen Verlassens 
seines Wohnorts, neben Bezahlung 
sämtlicher Kosten zumeunmonatlicher 
Festungsstrafe mit einem Willkomm 
von vierzig Stockstreichen und nach- 
heriger Reclusion in einem Polizeihaus 
bis zu erprobter Besserung, wenigstens 
auf die Dauer eines Jahrs, verur- 
theilt. 
Unterm ::. Juni wurde: 
gegen Christine Lindenmann, von 
Sontheim, O. A. Heidenheim, wegen der 
mit ihrem natürlichen Vater, Georg Lin- 
denmann, von Steinheim, Königl- 
Baiern'schen Landgerichts Günzburg, 
verübten ehebrecherischen Blutschande, 
unter Berücksichtigung der vorliegenden 
mildernden Umstände, neben Bezahlung 
sämtlicher Untersuchungs-Kosten, eine 
achtzehnmonatliche Zuchthausstrafe 
erkannt. 
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Den 25. Juni wurde: 
20. in der vor dem O. A. Gericht Crailsheim 
verhandelten Untersuchung gegen.-Ger- 
trude Seibold, von Rosenberg, O.A. 
Ellwangen, wegen Kindsmords, noch 
nachträglich die Elisabeth Friz, von 
Rosenberg, wegen grober Nachläßigkeit 
in der Aufsicht über ihre Tochter Ger- 
trude, deren heimliche Riederkunft, und 
verbrecherische Handlungen gegen das 
neugeborene Kind sie vermuthen konnte, 
so wie wegen heimlicher Beerdigung einer 
frühern Leibesfrucht ihrer Tochter zur 
Verheimlichung eines Scortations-Ver- 
gehens derselben, neben Zuscheidung 
ihrer eigenen Arrest-Azungs und eines 
angemessenen Antheils der Unterfu- 
chungs = Kosten, zu einer sechsmonat- 
lichen Zuchthausstrafe verurtheilt. 
Unterm 26. Juni ist: 
11. gegen Melchior Pfizer, von Wild- 
garten, O.A. Gaildorf, wegen zweier 
ausgezeichneten Diebstähle und wegen 
wiederholten Funddiebstahls, neben dem 
Ersaße des Schadens und Zahlung 
sämtlicher Untersuchungs-Kosten, eine 
fünfmonatliche Festungsstrafe aus- 
gesprochen worden.
	        
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