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liche Reclusion in einem Polizeihaus
nebst einfachem Willkomm ausge-
sprochen;
. Johann Friedrich Sperr, von Sind-
ringen, O. A. Oehringen, wegen wie-
derholten Vagirens und Bettelns, so
wie wegen verbotswidrigen Verlassens
seines Wohnorts, neben Bezahlung
sämtlicher Kosten zumeunmonatlicher
Festungsstrafe mit einem Willkomm
von vierzig Stockstreichen und nach-
heriger Reclusion in einem Polizeihaus
bis zu erprobter Besserung, wenigstens
auf die Dauer eines Jahrs, verur-
theilt.
Unterm ::. Juni wurde:
gegen Christine Lindenmann, von
Sontheim, O. A. Heidenheim, wegen der
mit ihrem natürlichen Vater, Georg Lin-
denmann, von Steinheim, Königl-
Baiern'schen Landgerichts Günzburg,
verübten ehebrecherischen Blutschande,
unter Berücksichtigung der vorliegenden
mildernden Umstände, neben Bezahlung
sämtlicher Untersuchungs-Kosten, eine
achtzehnmonatliche Zuchthausstrafe
erkannt.
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Den 25. Juni wurde:
20. in der vor dem O. A. Gericht Crailsheim
verhandelten Untersuchung gegen.-Ger-
trude Seibold, von Rosenberg, O.A.
Ellwangen, wegen Kindsmords, noch
nachträglich die Elisabeth Friz, von
Rosenberg, wegen grober Nachläßigkeit
in der Aufsicht über ihre Tochter Ger-
trude, deren heimliche Riederkunft, und
verbrecherische Handlungen gegen das
neugeborene Kind sie vermuthen konnte,
so wie wegen heimlicher Beerdigung einer
frühern Leibesfrucht ihrer Tochter zur
Verheimlichung eines Scortations-Ver-
gehens derselben, neben Zuscheidung
ihrer eigenen Arrest-Azungs und eines
angemessenen Antheils der Unterfu-
chungs = Kosten, zu einer sechsmonat-
lichen Zuchthausstrafe verurtheilt.
Unterm 26. Juni ist:
11. gegen Melchior Pfizer, von Wild-
garten, O.A. Gaildorf, wegen zweier
ausgezeichneten Diebstähle und wegen
wiederholten Funddiebstahls, neben dem
Ersaße des Schadens und Zahlung
sämtlicher Untersuchungs-Kosten, eine
fünfmonatliche Festungsstrafe aus-
gesprochen worden.