als Thaͤtigkeit bewirkte Wiederbeĩfahung
des zu Hall aus dem Gefaͤngnisse ausge-
brochenen Raubmoͤrders Karl Bauer, und
in Anerkennung seiner weiteren, um die
oͤffentliche Sicherheit bereits erworbenen
Verdienste die silberne Verdienst-Medaille
zu verleihen, und dem Landjaͤger Hahn
eine Geld-Prämie gnädigst zu bewilligen
geruht.
Stuttgart den 18. August 1324.
Schmidlin.
Des Studienraths.
Vorschrifr, betreffend die Vorprüfung der nicht in einer bffentlichen Schule befindlichen Jünglinge,
die bei dem Land-Eramen erscheinen wollen.
Man hat zu bemerken gehabt, daß die
bestehende Verordnung, nach welcher junge
Leute, die bei dem Land-Eramen erschei-
nen wollen, aber in keiner öffentlichen la-
teinischen Schule Unterricht genießen, we-
nigstens bei der Visitation der ihnen nachst
gelegenen lateinischen Schule sich vor dem
Mädagogarchen stellen, und sich von dem-
selben prüfen lassen sollen, nicht immer
beobachtet wird. Es wird daher diese
Vorschrift hiemit erneuert, und den
Modagogarchen aufgegeben, dieselbe bei
Gelegenheit in Erinnerung zu bringen, und
sich darnach zu achten.
Stuttgart den 23. August 1324.
Suͤskind.
3. Behoͤrde fuͤr die Koͤnigl. Thier-Arznei-Schule.
Aufforderung der Lehr-Candidaten für das Schuljahr 13 /
Bei der Königl. Thier-Arznei-Schule
zu Stuttgart wird, wie bisher, zu Anfang
Novembers ein neuer Lehr-Cursus begin-
nen.
Hinsichtlich der erforderlichen Eigenschaf-
ten, welche die Aufnahme gestatten, ver-
weist man auf die im Jahre 182; ergan-
gene Bekanntmachung. (Staats= und Reg.
Blatt Nro.53. S.öu1.) Die Königl. Ober-
ämter werden hierbei ersucht, die einge-
henden Gesuche der unterzeichneten Stelle
bald möglich zuzusenden, um solche dem
Kdnigl. Ministerium des Innern zur Ent-
scheidung in geeigneter Zeit vorlegen zu
köônnen.
Von getroffener hoher Verfügung wer-
den die betreffenden Königl. Oberämter
in Kenntniß geseht werden.
Stuttgart den 37. August 1874.
Walz.