Befreiung zu gestatten, welche nicht gesetz-
lich begruͤndet ist.
S. 4.
Die Koͤniglichen Oberaͤmter haben dafuͤr
zu sorgen, daß die Capital-Steuern fuͤr
die Jahre 1833 und 1833 anf die in dem
Gesetz vom 18. Juli 2824 9.5 genannten
Termine eingezogen und je auf den 15. De-
zember und 15. Februar in die Staats-
Haupt-Casse unfehlbar vollständig gelie-
fert werden.
C. 5.
Da die Capital-Steuer für den 1. Juli
1975 erst am :z. Juni 1820 ausgeschrie=
ben wurde, solglich bei öffentlichen Cassen
erst an den Zinsen, welche vom 1. Juli
1622 zahlbar waren, abgezogen werden
konnte, indessen aber für jedes folgende
Jahr cine Capital-Steuer bestand und
nie zwei Steuern an einem Jahrs-Zins
in Abzug gebracht werden durften; so find
die öffentlichen Cassen mit dem Sinzug der
Capital= Steuer bis jeht in der Regel um
ein Jahr im Rückstand geblieben.
Dieselben werden daher ungewiesen, nach
dem Beispiel der Staatsschulden-Zahlungs-
casse an denjenigen Capital-Zinsen, welche
zwischen dem 1. Juli 1824 und 1. Juli 1825
verfallen, zwei Capital-Steuern auf ein-
mal abzuziehen, naͤmlich die ruͤckstaͤndige
von 183 und die laufende von 1833. Diese
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PVerfügung bezieht sich nur auf solche Ca-
pitalien, welche vor dem 15. Mai 1320
bei einer öffentlichen Casse angelegt waren,
in sofern bei den nachher angelegten keine
Steuer im Rückstand seyn wird. Bei der
Ausstellung von Befreiungs-Urkunden
ist auf obige Bestimmungen Rücksicht zu
nehmen.
g. 6.
Die Aufnahme der Besoldungs= und Pen-
sions-Steuern hat so bald zu geschehen,
daß die Verzeichnisse längstens bis 2. April
eines jeden Finanz-Jahrs dem Königlichen
Steuer-Collegium vorgelegt werden können.
Der Zahlungs-Termin bleibt für die
beiden Jahre 1623 und 192 der r. April.
Die Einlieferung der Steuern an die
Staats-Haupt-Casse muß noch im Laufe
des Monats April geschehen.
Wenn sich ein Einkommen im Laufe des
Etats-Jahrs durch Todes-Fall, Ver-
sehung, Quiescirung oder Pensionirung
verändert hat, so ist bei Berechnung der
Steuer-Schuldigkeit für jede Periode der
Betrag eines ganzen Jahrs-Einkommens
zu Grund zu legen, und es sind die Raten
nicht von dem Einkommen, sondern von
derjenigen Sreuer zu berechnen, welche
es das ganze Jahrs. Einkommen betroffen