Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1824. (1)

d) Insiruktion fuͤr die Vollziehung des Gesetzes vom 18. Juli 1824, die Regulirung der Straßen- 
Bau-Abgabe für Juhrwerke mit breiten Radfelgen und für solche mit hervorstehenden Radnägeln 
betreffend. 
. 1. 
Breite der Radfelgen bei inländischen Fuhrwerken. 
In dem §.2 des Gesetes über die 
Straßenbau-Abgaben vom 28. Juni 1821 
(Staats= und Regierungs-Blatt Nro. 40) 
sind von inländischen Pferden folgende 
Ansäße festgesebt: 
1.) In erster Classe von denjenigen Pfer- 
den der Frachtfahrer, welche zu dem 
Betrieb eines anhaltenden Fuhrwerks 
bestimmt sind, jährlich #½2 fl. für jedes 
Pferd. 
3.) In zweiter Classe unter andern 
b) von den Pferden der Landboten, 
welche wöchentlich 16 Stunden und 
darüber, ohne Einrechnung des Rück- 
wegs, auf den Straßen fahren 3 fl. 
5.) In dritter Classe 
a) von den Pferden der Landboten, 
welche wöchentlich 6 bis 15 Poststun- 
den, wie oben, auf den Straßen zu- 
rücklegen; 
b) von den Pferden, welche von den 
Besihßern bedeutender Mahlmühlen 
zum Transport der Früchte und des 
Mehls außerhalb der Orts-Markung, 
unter Benühung der Straßen, ver- 
wendet werden; 
uc) von den Pferden, welche die Eigen- 
thümer zum Fahren oder Vorspann 
vermiethen, oder zu Abkords-Fuhren 
auf den Straßen verwenden, je ( fl. 
Bei diesen Straßen-Geld-Ansähen tritt 
nun nach §F. 3 des Gesetzes vom 18. Juli 
18:34 folgende Ermäßigung ein: 
bei 
1.) der ersten Elasse, wenn die Wagen der 
Frachtfahrer mit Radfelgen von we- 
nigstens 6 Decimal-Zoll Breite ver- 
sehen sind, wird, statt :2 fl. nur eine 
Abgabe von 5 fl. von jedem fär dieses 
Fuhrwesen verwendeten Pferd erho- 
ben. 
Hat jedoch der inländische Fracht- 
fahrer mehrere, zum Fracht-Fuhrwesen 
bestimmte Wagen, wovon einer oder 
mehrere nicht mit Radfelgen von der 
bezeichneten Breite versehen sind, so 
tritt auch die Ermäßigung nicht voll- 
ständig, sondern nur verhältnißmäßig 
ein; wenn z. B. ein inländischer Fracht- 
fahrer, dessen Pferde der Abgabe von 
1x fl. für jedes unterliegen, drei Wa- 
gen hat, so entrichtet er 
a) wenn alle drei Wagen mit 6 Zoll 
breiten Radfelgen versehen sind, nach
	        
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