Beschwerdeschrift für verlassen erklärt.
(d. 16. Juli.)
10. Den 19. Juli würde in der Ations-
sache von dem Gerichtshofe zu Eßlingen
zwischen dem Rechts-Consulenten Dr.
Feber zu Stuttgart, als Vertreter der
auswärtigen Creditorschaft des Marquis
v. Montperny, Laten, Anten, und den
Freiherrn Ernst und Carl v. Menzingen,
zu Menzingen, Laten, Aten, Befriedi-
gung der Aten aus der in Württem-
berg befindlichen Montperny'schen Ver-
mögenzmasse wegen einer Forderung
nebst Zinsen betreffend, das den 16. März
132: eröffnete Erkenntniß voriger In-
stanz unter Vergleichung der Kosten
dieser Instanz abgeändert.
I1. Den :5. Juli wurde in der Arions=
sache von dem Gerichtshofe zu Tübin-
gen zwischen dem Weber Jakod Bek in
Wildbad, Bebl., Aten, nun Anten,
und dem Kaufmann Jakob Friedrich
Dettinger in Calw, Kl., Anten, nun
Aten, Pfandklage betreffend, das den
5. und 6. December 1832: eröffnete Er-
kenntniß voriger Instanz in der Haupt--
sache unter Vergleichung der Kosten
dieser Instanz bestätigt.
732
12. Den 26. Juli wurde in der Ations-
sache von dem Gerichtshofe zu Tuͤbin-
gen zwischen Gottlobin Mäcken zu Neut-
lingen, als Erbin des gewesenen Eon-
rectors Kalofell daselbst, Vorkl., Rach-
bekl., Antin, Wieder-Antin, und dem
Goldarbeiter Ludwig Elwert daselbst,
Vorbekl., Nachkl., Aten, und Mit-
Anten, einen Abrechnungs-Streit be-
treffend, nach Abschwörung des dem
Aten, Mit-Anten zugeschobenen Eides
das am :6. März d. J. gefällte bedingte
resormatorische oberstrichterliche Erkennt-
niß unter Vergleichung der Kosten die-
ser Instanz für purificirt erklärt.
15. Den So. Juli wurde in der Arions=
sache von dem Gerichtshofe zu Eßlingen
zwischen dem Handlungshaus Wergo
und Comp. zu Cannstadt, Bekl., An-
ten, Wieder-Anten, und dem Kaufmaun
Bartholomäus Bouquc zu Aodignon,
Kl., Aten, Wieder-Aten, Ansprüche
aus einem Kauf-Contrakt und eine Zah-
lung mittelst Wechsels betreffend, das
den 1. November 13:5 eröffnete Er-
kenntniß voriger Instanz unter Verur-
theilung des Antischen Theils in die
Kosten dieser Instanz bestätigt.