Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1824. (1)

stituten kassirt, zu Bekleidung eines 
oͤffentlichen Amtes fuͤr unfaͤhig er- 
klaͤrt, und neben dem Ersatze des 
Schadens und saͤmtlicher Untersuchungs- 
Kosten zu vierzehentägiger Gefäng= 
nißstrafe verurtheilt. 
Unterm 20. December wurde: 
4. Franz Anton Lerch, Schultheiß zu 
Ellenberg, O.A. Ellwangen, wegen 
Cassen#esis mittelst Cassen= Eingriffs, 
Versuronung von Sustentationsfrucht- 
Geldern, Unterschlagung von Steuer- 
Geldern, sodann wegen mehrerer als 
Schuleheiß und vormaliger Steuer-Ein- 
bringer sich zu Schulden gebrachter 
Dienst-Vergehen, und wegen wiederhol- 
ter unordentlicher Amtsführung als 
Distriktszoller, von seinen Aemtern als 
Schuleheitz, Cameral-Unter-Einbringer 
und Distriktszoller bassirt, zu Beklei- 
dung eines öffentlichen Amts für un- 
fhig, auch der bisher bezogenen 
Ergänzungs = Pension für verlustig 
erklärt, und zu einer einjähri- 
gen, seinen körperlichen Umständen 
angemessenen Zuchthausstrafe verur- 
theilt. 
15. Am 3z2. December wurde: 
a)Catharine Pattermann, von 
Pfannenstiel, O. A. Aalen, wegen 
Mitwissenschaft und nachgefolgter Theil- 
nahme an einem Felddiebstahl, und 
wegen Widersetzlichkeit mit Waffen, 
über den erstandenen Arrest, zu sechs- 
monatlicher Zuchthausstrafe in 
Markgröningen; 
b) Catharine Kurz, vom Krumm- 
hof, desselben O. Amts, wegen dritten 
Diebstahls und wiederholten Bagi- 
rens, Mitnahme eines fremden Kin- 
deo auf den Bettel, und wegen 
Lägens vor Gericht, zu achtmonat- 
licher Zuchthausstrafe in Ludwigsburg, 
und nachheriger viermonatlicher 
Reklusion in das Zwangs-Arbeiehaus 
zu Ellwangen verurtheilt. 
Den 25. December wurde: 
16. gegen die bei dem O. A. Gerichte Kün- 
zelsau in Untersuchung gezogene Catha- 
rine Hofmann, von Schönbühl, O. A. 
Mergentheim, über die unter dem 7. 
Obtober 1823 gegen sie erkannte, und 
noch nicht erstandene viermonatliche 
Zuchthausstrafe in Heilbronn, wegen 
Bruchs des Handgelübdes, wiederholten 
Vagirens, zweiter Scortation, und fre- 
chen Benehmens vor Gericht, eine weitere 
Zuchthausstrafe zu Heilbronn von sechs 
Wochen ausgesprochen.
	        
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