Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1824. (1)

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neun Monaten verurtheilt. (d. 22. 
Juli.) 
. Friedrich Belizer, von Urach, wurde 
vermoͤge Beschlusses vom 15., eroͤffnet 
den 21. Juli, wegen wiederholten Va- 
girens und Bettelns zu sechsmonat- 
licher Einsperrung in das Polizeihaus 
zu Rottenburg, so wie zu Bezahlung 
seiner Haft= und der sämtlichen Unter- 
suchungs = Kosten verurtheilt. (d. 25. 
Juli.) 
Vermöge Beschlusses vom 5., eröffnet 
den 24. Juli wurde: 
a) der sulpendirte Gemeinde= Pfleger 
Jakob Schaͤuble, ven Wittershausen, 
O. A. Sulz, wegen fortgesehter und 
durch mehrfache Fälschungen erschwer- 
ter Rebenrechnungen in hohem Belaufe, 
wegen beimlicher Theilnahme am Ze- 
hent-Pacht und anderer geringern Ver- 
gehen von seinem Amte entseht, zu 
Bebleidung einer öffentlichen Stelle für 
unfähig erklärt und zu sechswö- 
chiger Festungs-Arbeitsstrafe verur- 
theilt, und 
b) der sulpendirte Gemeinde-Pfleger 
Mutschler, von da, wegen fortgeset- 
ter und durch Fälschungen erschwerter 
Nebenrechnungen, heimlicher Theil- 
nahme am Zehent-Pacht und anderer 
geringeren Vergehen seines Amtes 
S 
— 
entseht, zu Vebleid ung einer öffentli- 
chen Stelle für un sähig erklärt, und 
mit einer vier wöchigen seiner Koͤr- 
per-Veschaffenheit angemessenen Fe- 
stangs-Arbektestrafe belegt, auch hin- 
sichtlich des Ersaßes der unpassirlichen 
durch Rebenrechnungen gedeckten Aus- 
gaben und der Untersuchungs-Kosten 
das Angemessene verfügt. (d. 26. Juli.) 
Catharine Bluost, von Neubirch, O. A. 
Rottweil, wurde vermöge Beschlusses 
vom 3., eröffnet den 2#1. Juli, wegen 
einer grofen Zahl gewerbsmäßig ver- 
übter ausgezeichneten Diebstähle, welche 
im Gesamtbetrage die Summe eines 
großen Diebstahls weit überfteigen, neben 
der Verbindlichkeit zu Erstattung des 
noch nicht ersetzten Schadens, ihrer 
Haft= und 3 der Untersuchungs-Kosten 
zu fünfzehenmonatlicher Zuchthaus- 
strafe in Markgröningen verurtheilr. 
(d. 27. Juli.) 
. Marie Barbara Vollmer, von Un- 
#erhausen, O. A. Reutlingen, wurde 
vermoge Beschlusses vom 15., eröbff- 
net den 27. Juli, wegen zweiten Ehe- 
bruchs, neben der Verbindlichkeit zu 
Bezahlung der sämtlichen Unterfu- 
chungs = Kosten zu einer dreizehen“ 
wöchigen Zuchthausstrafe in Mark- 
grôningen verurtheilt. (d. 31. Juli.)
	        
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