Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1824. (1)

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u. Darstellung der Einnahmen und Ausgaben des Besoldungs-Verbes- 
serungs-Fonds von Georgii 18r3; 
1. Einnahmec. 
  
  
) Besoldungen supprimirter geistlicher Stellen 44o fl. 35 kr. khl. 
b) Besoldungs-Abzüge 5,505 fl. 59P kr. 4K El. 
- 1„946 fl. 55 kr. 1 l. 
2. Autgabe. 
a) Auf Verbesserung anderer Pfarreien. 8,855 fl. gkr. —hl. 
b) Auf personelle Zulagen . 3,57 fl. 33kr. — hl. 
  
—.: 1½#,29 fl. 40 kr. —hl. 
5. Ueberschuß, 
welcher in die Kasse des geistlichen Unterstüßzungs-Fonds bezahlt wird 716 fl. 48kr. ahl. 
Mit dieser Bekanntmachung wird noch die Anzeige verbunden, daß Seine König- 
liche Majestaät vermöge höchster Entschließung vom 19. Januar 1324 der von dem 
K. Consistorium in Uebereinstimmung mit der evangelischen Synode in Vorschlag ge- 
brachten Veränderung in den Rormen zu Bestimmung der Beiträge der evangelischen 
Pfarreien für den Besoldungs-Verbesserungs-Fonds Höchst Ihre Genehmigung er- 
theilt haben. Hienach findet in Zukunft bei einer Besoldung von 70o—Zoo fl. nach 
Competenz-Preisen kein Abzug Statt, und wird bei denjenigen Pfarreien, mit welchen 
andere unirt oder beschwerliche Filialien verbunden sind, der Abzug nicht von den 
allgemeinen Normen abhängen, sondern jedesmal auf die Darlegung der besondern 
Verhültnisse der Pfarrei höchsten Orts bestimmt werden. 
In der Regel sollen 
von Zoo bis goo fl. anstatt 40 — ze fl. 
— g900 — 1000 ffl. — b0 — (ofl. 
— 1000 — lioo fl. — 35 — GCofl. 
— lioo — 1200 ffl. — 10500 — 60 fl. 
— 1:00 — 1300 K. — 150 — 1oo fl. 
abgezogen werden, und in dem seltenen Fall eines noch höhern Einkommens wird 
der Abzug, so wie die Frage, ob derselbe in Geld oder Naturalien bestehen soll, auf 
der besondern höchsten Eneschließung beruhen. 
Stuttgart den 2y. August 1334. Suüskind.
	        
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