Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1824. (1)

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Nro. 56. 
Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
Montag, den 18. Oktober 1834. 
In halt. 
Könlgl. Dekrete. Dienst-Nachrichten. 
Verfügungen der Departements. Uebereinkunst mit Baden in Betreff der gegenseitigen Auslieferung und 
Bestrafung der Salz-Einschwäger. — Die genauere Beobachtung der wegen des Maases der Garnhaspeln er- 
tcheilten Vorschriften betreffend. — Verbot des unbefugten Gebrauchs des Posthorns. — Nachtrag zu dem 
Verzeichniß der zur Prüfung von Geweinde= w. Bauten ermächtigten Bauverständigen. — Besteilung elnes 
Meferendärs im Departement des Junern. — Nachträgliche Bekanntmachung zweler zum akademischen Gru# 
lum ermächtigten Jungkinge. — Ernenerung der die zeinge Einlendung der Gewitter-Schadens-Berechnungen 
bctreffenden Vorschrift. 
Dienst-Erledigungen. 
— 
1. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Dienst-Nachrichten. 
S.ne Königliche Majestät haben durch höchstes Dekret von demselben Tags 
darch höchstes Dekret vom 5. d. M, den dern Oberamts-Richter Mäünch zu Gmünd= 
Ober-Justiz-Assessor Maper in Eßlingen auf sein Ansuchen wegen sehr zerrätteter 
zum Oberamrs-Rshrer in Waiblingen mit Gestndheit, in den Penstonsstand zu ver- 
dem Titel und Rang eines Ober-Justize setzen geruhr. 
Raths zu ernennen, und Sodann haden Höchstdleselben durch
	        
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