Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1824. (1)

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3. Des Studienraths. 
Nachträgklche Bekanntmachung zweier zum akademischen Studium ermächtigten Jünglinge. 
Außßer den im Regierungs-Blatt Nro.54 
genannten Jünglingen sind auch noch 
Georg Heinrich Blermann, Sohn des 
Gastwirths in Künzelsau, und 
Carl Riederer, Sohn des Pfarrers 
in Kaltenwesten, 
zum akademischen Studium der evangelis 
schen Theokogie ermächtiger worden. 
Stuttgart den 9. Oktober 13:4. 
Söskind. 
C.) Des Departements der Finanzen: 
Des Steuer-Collegium. 
Emeuerung der die zeitige Einsendung der Gewitter= Schadens-Berechnungen betreffenden Vorschrift. 
Die Königl. Ober- und Cameralämter 
werden unter Beziehung auf die Verord- 
nung vom 3. December 1818 (Staats- 
und Regierungs-Blatn Nro. 71) nach- 
drücklich erinnert, die Gewitterschadens- 
Berechnungen fedesmal längstens bis zum 
letzten December, unter Beobachtung der 
unterm 20. November i6o9 und à1. Fe- 
bruar 1314 gegebenen allgemeinen Vor- 
schrifren, um so gewisser hieher zu über- 
geben, als außerdem das in der angeführ- 
ten Verordnung vom 8. December 1613 
angedrohte Prcjudiz unfehlbar in Anwen- 
dung gebracht und jede später einkommende 
Berechnung nicht mehr beachtet werden. 
würde. 
Stuttgart den 12. Oktober 1824. 
Söskind. 
Dienst-Erledigungen. 
Durch die Ernennung des Ober-Justiz- 
Assessors Mayer in Eßlingen zum Ober- 
amts= Richter in Waiblingen ist bei dem 
K. Gerichtehof für den Neckar-Kreis 
eine Afsessors-Srelle erledigt worden. Die 
Bewerber um dieselbe haben sich inner- 
halb drel Wochen bei dem K. Ober, Tri, 
bunal zu melden. 
Nachdem das Einkommen der erledigten 
Parrei Goldbach, Didcese Crailsheim,
	        
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