Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1824. (1)

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Nro. 57. 
Regierungs-Blatt 
Königreich Württemberg. 
Freitag, den 22. Oktober 13#4. 
EIE 
Inhalt. 
Verfügungen der Departementeo. Erkennenisse der Gerichtshöse des Königreichs vom Mon## 
August 1825. 
  
1. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Keine. 
II. Verfügungen der Departements. 
Des Justiz -Departements. 
Die in dem Monat August 1624 von den Gerichtshöfen des Königreichs ausgesprochenen Erkenntniste 
8 betreffend. * 
In dem verflossenen Monat August sind von sämtlichen Gerichtshöfen des Kö= 
nigreichs nachstehende Erkenntnisse ausgesprochen worden, wobei im Allgemeinen bemerkt 
wird, daß nur rechtskraftige Urtheile der Criminal-Gerichts-Stellen in das Regierungs- 
Blatt aufgenommen werden, wodurch eine längere, als dreimonstliche Freiheits-Strafe 
erkannt, oder die Dienst -Entfernung eines Staats= oder Commun-Dieners verfügt wird. 
A) Obertribunal. 
I. Criminal-Senat. 
Den 3. August wurde: len zu Geißlingen und Conforten, das 
1. in der Rekurssache des suspendirten von dem Gerichtshofe zu Ulm unterm 
Stadtschreibers Georg Friedrich Wul- 12. September 13253 wider Wullen ge-
	        
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