Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1824. (1)

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richtshofe zu Ulm unterm 8. Juli d. J. 
gefaͤllte Straf-Erkenntniß abgeaͤndert, 
der Angeschuldigte sofort wegen Koͤrper- 
Verletzung und Luͤgen vor Gericht, in 
Anbetracht der ihm zur Seite stehenden 
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Milderungs-Gruͤnde, zu zweimonat- 
licher Festungs-Arbeitsstrafe, so wie 
zu Erstattung der Kur-, eines ange- 
messenen Theils der Untersuchungs- und 
saͤmtlicher Kosten zweiter Instanz verur- 
theilt. 
II. Civil-Senat. 
Den 9. August wurde: 
. in der Ationssache von dem Gerichts- 
hofe zu Eßlingen zwischen Michael Mack, 
von Plattenhardt, und Jakob Mögle, 
von Möhringen, O. A. Stuttgart, Vor- 
bekl., Nachkl., Anten, Wieder-Anten, 
und der K. Finanz-Kammer für den 
Reckar-Kreis zu Ludwigsburg, Vorkl., 
Nachbekl., Aten, Wieder-Aten, Be- 
standgelds -Rückstands = Forderung in 
der Vor- und Entschädigungs-Ansprüche 
in der Nachklage betreffend, das den 
15. März 1823 eröffnete Erkenntniß vo- 
riger Instanz unter Vergleichung der 
Kosten dieser Instanz abgeändert; 
. in der Revisionssache von dem K. 
Ober-Tribunal, als Ations-Instanz, 
zwischen der K. Baier'schen Invaliden= 
Casse zu Ansbach, Lutin, Atin, Reoi- 
dentin und der verwittweten Kreis-Di- 
rektorin Kranz zu Crailsheim, nun de- 
rren Erben, Mit-Luten, Anten, Re- 
bisen, Vorzugsrecht im Gant betreffend, 
das den 7. Juni 1823 in zweiter In- 
stanz gefällte Erkenntniß unter Ver- 
urtheilung der Revidentin in die Kosten 
dieser Iostanz bestätigt; 
5. in der Ationssache von dem Gerichts- 
hofe zu Eßlingen zwischen dem vormali- 
gen Bürgermeister Johann Georg Maier 
zu Köngen, O. A. Eßlingen, Kl., Aten, 
nun Anten, und den Erben des Bürger- 
meisters Wolfgang Schm idetterdaselbst, 
Bekl., Anten, nun Aten, die Vergütung 
eines Rechnungs= Rests betreffend, das 
den J. Obtober 18:3 eröffnete Erkenntniß 
voriger Instanz unter Vergleichung der 
Kosten dieser Instanz abgeändert. 
Den 11. August wurde: 
4. in der Ationssache von dem Gerichts- 
hofe zu Eßlingen zwischen dem vorma- 
ligen Oberamtmann Blum und mehre- 
ren Mitgliedern des vormaligen Seadt- 
Magistrats zu Markgröningen, Bekl., 
Anten, Wieder-Anten, und den vier 
jüngern Kindern des daselbst verstorbe-
	        
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