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richtshofe zu Ulm unterm 8. Juli d. J.
gefaͤllte Straf-Erkenntniß abgeaͤndert,
der Angeschuldigte sofort wegen Koͤrper-
Verletzung und Luͤgen vor Gericht, in
Anbetracht der ihm zur Seite stehenden
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Milderungs-Gruͤnde, zu zweimonat-
licher Festungs-Arbeitsstrafe, so wie
zu Erstattung der Kur-, eines ange-
messenen Theils der Untersuchungs- und
saͤmtlicher Kosten zweiter Instanz verur-
theilt.
II. Civil-Senat.
Den 9. August wurde:
. in der Ationssache von dem Gerichts-
hofe zu Eßlingen zwischen Michael Mack,
von Plattenhardt, und Jakob Mögle,
von Möhringen, O. A. Stuttgart, Vor-
bekl., Nachkl., Anten, Wieder-Anten,
und der K. Finanz-Kammer für den
Reckar-Kreis zu Ludwigsburg, Vorkl.,
Nachbekl., Aten, Wieder-Aten, Be-
standgelds -Rückstands = Forderung in
der Vor- und Entschädigungs-Ansprüche
in der Nachklage betreffend, das den
15. März 1823 eröffnete Erkenntniß vo-
riger Instanz unter Vergleichung der
Kosten dieser Instanz abgeändert;
. in der Revisionssache von dem K.
Ober-Tribunal, als Ations-Instanz,
zwischen der K. Baier'schen Invaliden=
Casse zu Ansbach, Lutin, Atin, Reoi-
dentin und der verwittweten Kreis-Di-
rektorin Kranz zu Crailsheim, nun de-
rren Erben, Mit-Luten, Anten, Re-
bisen, Vorzugsrecht im Gant betreffend,
das den 7. Juni 1823 in zweiter In-
stanz gefällte Erkenntniß unter Ver-
urtheilung der Revidentin in die Kosten
dieser Iostanz bestätigt;
5. in der Ationssache von dem Gerichts-
hofe zu Eßlingen zwischen dem vormali-
gen Bürgermeister Johann Georg Maier
zu Köngen, O. A. Eßlingen, Kl., Aten,
nun Anten, und den Erben des Bürger-
meisters Wolfgang Schm idetterdaselbst,
Bekl., Anten, nun Aten, die Vergütung
eines Rechnungs= Rests betreffend, das
den J. Obtober 18:3 eröffnete Erkenntniß
voriger Instanz unter Vergleichung der
Kosten dieser Instanz abgeändert.
Den 11. August wurde:
4. in der Ationssache von dem Gerichts-
hofe zu Eßlingen zwischen dem vorma-
ligen Oberamtmann Blum und mehre-
ren Mitgliedern des vormaligen Seadt-
Magistrats zu Markgröningen, Bekl.,
Anten, Wieder-Anten, und den vier
jüngern Kindern des daselbst verstorbe-