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gen hartnaͤckigen Laͤugnens, neben Vezah-
lung seiner eigenen Arrest= und Azungs-
und 3 der Untersuchungs-Kosten zu
viermonatlicher Festungsstrafe ver-
urtheilt. (d. 28. August.)
21. Auf den Grund der von dem Crimi-
nalamte Stuttgart geführten Untersu-
chung wurde vermöge Beschlusses vom
19., eröffnet den 25. August, gegen Ca-
tharine Eger, von Bonlanden, O.A.
Stuttgart, wegen eines großen unter
erschwerenden Umständen verübten Dieb-
stahls und eines Diebstahls-Versuchs,
desgleichen wegen Funddiebstahls, welche
Vergehen den zweiten Diebstahl im recht-
lichen Sinne bilden, sodann wegen Un-
terschlagung und Lügen vor Gericht, ne-
ben Bezahlung der Arrest-Azungs= und
von & der Untersuchungs-Kosten eine
zehenmonatliche Buchthausstrafe
nebst Willkomm ausgesprochen. (d.
31. August.)
22. Auf den Grund der bei dem O. A. Ge-
richt Heilbronn gepflogenen Untersuchung
wurde vermoͤge Beschlusses vom 19.,
eröffnet den 25. August, Sibille Ezel,
aus Ulm, wegen wiederholten Diebstahls,
neben Bezahlung ihrer Haft-Azungs=
und der Untersuchungs-Kosten zu ein-
jähriger Zuchthausstrafe mit Will-
komm und nachheriger Zwangsarbeit
in einem Polizeihause mindestens auf
die Dauer von einem halben Jahr
verurtheilt. (d. ä1. August.)
Reoisions-Erkenntniß.
35. In der von Amts wegen zur Revision
vorgelegten Untersuchungssache gegen
Daniel Schneider, von Münster, O.A.
Cannstadt, hat der Criminal= Senat des.
K. Ober-Tribunals unterm 2. December
K J. gegen den Angeschuldigten wegen
zweier böslich von ihm verübten Brand-
stiftungen, neben dem Erfahe des Brand-
schadens, der Heilungs-Kosten der bei
dem Loschen verlehten Personen, serner
seiner Haft= Azungs= Vertheidigungs-
und sämtlicher Untersuchungs-Kosten
eine zwanzigjährige Zuchthausstrafe
zu Gotteszell erkannt.
Der Ministerial- Rath hat, in Volk-
machts Namen des Königs, nach einer
Entschließung vom #?. # einer Milde-
rung des vorstehenden Straf-Erkennt-
nisses im Gnadenwege nicht Statt ge-
geben.