Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1824. (1)

Sodaun  wurde  an  diesem  Tage
noch:
14-  auf  den  Grund  der  vor  dem  Amtsgerichte
  Buchau  verhandelten  Untersuchung
Immanuel  Lender,  von  Salmendingen,
  im  Fürstenthum  Sigmaringen,
wegen  mehrerer  zwar  kleiner  und  ersehter,
  aber  durch  die  Art  ihrer  Verübung
  und  als  Bienen-Diebstähle  ausgezeichneter
  Entwendungen,  welche  den
dritten  Rückfall  des  Angeschuldigten  in
diese  Art  von  Verbrechen  begründen,
neben  dem  Kosten-Ersahe  zu  fünfzehenmonatlicher
  Festungs-Arbeitsstrafe
  mit  Willkomm  und  Abschied
und  nachheriger  Ausweisung  gus  dem
Königreiche  veruxtheilt.
Den  50.  December  wurde:
15.  der  bei  dem  O.  A.  Gerichte  Münfingen
in  Untersuchung  gekommene  Johann
Georg  Schwesbtle,  von  Frankenhohofen,
  O.  A.  Ehingen,  wegen  zwar  kleinen,
  aber  als  Marktdiebstahl  ausgezeichneten
  und  im  rechtlichen  Sinne  dritten
Diebstabls,  sodann  wegen  Angabe  eines
salschen  Ramens  und  falscher  Berhältmisse
  bei  einer  fürstlich  Hohenzollern-Sig-*
  maringenschen  Gerichts-Behdrde,  neben
dem  Kosten=  Ersatze  zu  einer  seiner  Kör-Ferbeschaffenheit
  angemessenen  achtmonatlichen
  guchthausstrafe  in  Mark-83



gröningen  und  nachheriger  Reklusion  im
Zwangs-Arbeitshause  zu  Ulm  bis  zu

zerprobter  Besserung,  wenigstens  aber

auf  die  Dauer  von  vier  Mongten,
und  s-16.

  die  vor  dem  Oberamtsgericht  Ulm  in

Untersuchung  gekommene  Anna  Maria
Sauter,  von  Laupheim,  O.  A.  Wiblingen,
  wegen  zwar  kleinen  und  „ersetten,
jedech  im  rechtlichen  Sinne  dritten  und
dabei  ausgezeichneten  Diebstahls,  neben
dem  Kosten-Ersaße  zu  achtmonatlicher
  Zuchthausstrafe  in  Markgröningen
  und  nachheriger  Rekluston.  im
Zwangs-Arbeitöhaus  in  Ulm  bis  zu  erprobter
  Besserung,  wenigstens  aber  auf
die  Dauer  von  vier  Monaten  verurtheilt.


Den  31.  December  wurde:

17.  gegen  den  Zimmer=  Geseklen  Anton

Schneider,  von  Ravensburg,  wegen
dritten  Diebstahls,  neben  dem  Kosten-Ersatze
  eine  sechsmonatliche  Festungs-Arbeitsstrafe
  und  nachherige  dreimonatliche
  Einsperrung  in  dem  Zwangs-Arbeitshaus
  zu  Ulm  erkannt,  und

13.  auf  den  Grund  der  vor  dem  O.  A.  Ge-1
  richte  Biberach  gepflogenen  Untersuchung:


a)  Thomas  ÖOst,  von  Jettingen,  K.
Baiernschen  Landgerichts  Burgau,  we-