14. Andreas Walther, von Beuren,
O. A. Nuͤrtingen, wurde durch Erkennt-
niß vom 9., eroͤffnet den 16. August,
wegen zwar kleinen, jedoch ausgezeich-
neten und wiederholten Diebstahls, so-
dann wegen mehrfacher Betruͤgereien,
Vagirens und eines Scortations-Ver-
gehens, neben der Verbindlichkeit zum
Ersabe des gestifteten Schadens, so weit
solcher noch nicht geleistet ist, und zu Be-
zahlung sämtlicher Untersuchungs-Kosten
zu viermonatlicher Festungs-Ar-
beitsstrafe verurtheilt. (d. 38. August.)
15. Auf den Grund der von dem O. A. Ge-
richte Sulz geführten Untersuchung wurde
Rosine Seher, von Heiligenzimmern,
Fürstl. Hohenzollern-Sigmaringem'schen
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O. A. Haigerloch, durch Erkenntniß vom
15., eröffnet den so. August, wegen ver-
botswidrigen Wiedereintritts in das Kö-
nigreich und wegen Bettelns, sodann we-
gen drei kleiner, aber im rechtlichen
Sinne dritter Diebstähle und wegen
Lügens vor Gericht zu zehenmonat-
licher Zuchthausstrafe in Ludwigsburg,
mit einfachem Willkomm, zu aber-
maliger Ausweisung aus den Königl.
Staaten, nach erstandener Strafe, un-
ter Androhung noch schärferer Ahndung
für den abermaligen Wiedereintritt, zum
Ersatze des Schadens, so weit derselbe
noch nicht geleistet ist, so wie sämtlicher
Untersuchungs-Kosten verurtheilt. (d.
#38. August.)
Revisions-Erkenntniß.
16. In der dem Eriminnl= Senat des K.
Ober-Tribunals von Amts wegen zur
Revision vorgelegten, vor dem O. A. Ge-
richte Balingen verhandelten Unterfu-
chungssache gegen Joseph Grenzler,
von Geißlingen, wurde der Angeschul-
digte durch Erkenntniß vom 17. Juli
d. J., wegen fortgesehter durch zweima-
liges Anzünden seines Hauses verübter
Brandstiftung und dadurch an der Brand-
schadene-Versicherungs-Casse theils ver-
suchten, theils ausgeführten groben Be-
truges, sodann wegen Mißhandlung
seines Vaters, mehrfältiger Mißhand-
lung seiner Ehefrau, mehrerer kleiner
Diebstähle und eines durch fälschliches
Handgelübde erschwerten Betrugs-Ver-
suchs, zu zwölfjähriger Zuchthaus-
strafe in Gotteszell, zum Ersaß der aus
der Brandschadens-Versicherungs-Casse
erhaltenen Summe samt Zinsen von
dem Tage des Empfangs an, so wie
des noch sonst durch die Brandsi#iftung
den öffentlichen Cassen verursachten Ko-