Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1824. (1)

14. Andreas Walther, von Beuren, 
O. A. Nuͤrtingen, wurde durch Erkennt- 
niß vom 9., eroͤffnet den 16. August, 
wegen zwar kleinen, jedoch ausgezeich- 
neten und wiederholten Diebstahls, so- 
dann wegen mehrfacher Betruͤgereien, 
Vagirens und eines Scortations-Ver- 
gehens, neben der Verbindlichkeit zum 
Ersabe des gestifteten Schadens, so weit 
solcher noch nicht geleistet ist, und zu Be- 
zahlung sämtlicher Untersuchungs-Kosten 
zu viermonatlicher Festungs-Ar- 
beitsstrafe verurtheilt. (d. 38. August.) 
15. Auf den Grund der von dem O. A. Ge- 
richte Sulz geführten Untersuchung wurde 
Rosine Seher, von Heiligenzimmern, 
Fürstl. Hohenzollern-Sigmaringem'schen 
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O. A. Haigerloch, durch Erkenntniß vom 
15., eröffnet den so. August, wegen ver- 
botswidrigen Wiedereintritts in das Kö- 
nigreich und wegen Bettelns, sodann we- 
gen drei kleiner, aber im rechtlichen 
Sinne dritter Diebstähle und wegen 
Lügens vor Gericht zu zehenmonat- 
licher Zuchthausstrafe in Ludwigsburg, 
mit einfachem Willkomm, zu aber- 
maliger Ausweisung aus den Königl. 
Staaten, nach erstandener Strafe, un- 
ter Androhung noch schärferer Ahndung 
für den abermaligen Wiedereintritt, zum 
Ersatze des Schadens, so weit derselbe 
noch nicht geleistet ist, so wie sämtlicher 
Untersuchungs-Kosten verurtheilt. (d. 
#38. August.) 
Revisions-Erkenntniß. 
16. In der dem Eriminnl= Senat des K. 
Ober-Tribunals von Amts wegen zur 
Revision vorgelegten, vor dem O. A. Ge- 
richte Balingen verhandelten Unterfu- 
chungssache gegen Joseph Grenzler, 
von Geißlingen, wurde der Angeschul- 
digte durch Erkenntniß vom 17. Juli 
d. J., wegen fortgesehter durch zweima- 
liges Anzünden seines Hauses verübter 
Brandstiftung und dadurch an der Brand- 
schadene-Versicherungs-Casse theils ver- 
suchten, theils ausgeführten groben Be- 
truges, sodann wegen Mißhandlung 
seines Vaters, mehrfältiger Mißhand- 
lung seiner Ehefrau, mehrerer kleiner 
Diebstähle und eines durch fälschliches 
Handgelübde erschwerten Betrugs-Ver- 
suchs, zu zwölfjähriger Zuchthaus- 
strafe in Gotteszell, zum Ersaß der aus 
der Brandschadens-Versicherungs-Casse 
erhaltenen Summe samt Zinsen von 
dem Tage des Empfangs an, so wie 
des noch sonst durch die Brandsi#iftung 
den öffentlichen Cassen verursachten Ko-
	        
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