Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1824. (1)

1. 
*—- 
822 
III. Gerichtshof für den Jaxt-Kreis. 
1. Criminal= Senat. 
Auf den Grund einer bei dem Konigl. 
Fürstlich Hohenlohe = Waldenburg- 
Vartensteinschen Amts -Gerichte Pfe- 
delbach gepflogenen Untersuchung, wurde 
vermöge Beschlusses vom 2o., erbff- 
net den :z. Juli, Caroline Hasser, 
von Pfedelbach, O. A. Weinsberg, we- 
gen gewerbsmäßig verübter wiederhol- 
ter Diebstähle, neben der Verbindlichkeit 
zum Ersabe des gestifteten Schadens, so 
wie ihrer Arrest= Azungs= und der Un- 
tersuchungs-Kosten, zu zweijähriger 
Zuchthausstrafe mit einfachem Will- 
komm, und nachheriger Reklusion in 
dem Polizeihaus in Eßlingen auf ein 
Jahr verurtheilt. (d. 3. August.) 
. Gegen Rosine Sträáhle, von Bruk, 
O. A. Welzheim, wurde vermöge Be- 
schlusses vom 8., eröffnet den 1y7. Juli, 
wegen wiederholten Concubinats, so wie 
wegen Abläugnens ihrer Schwanger- 
schaft vor der Orts-Obrigkeit, eine drei- 
monatliche Polizeihausstrafe als Zu- 
saß zu der ihr unterm ro. Oktober 1822 
wegen Concubinats und anderer Verge- 
hen zuerkannten noch nicht erstandenen 
zweimonatlichen Jwangs-Arbeitshaus- 
strase erkannt, und dieselbe zu Bezah- 
3. 
S 
I 
lung der Haͤlfte der Untersuchungs-Ko- 
sten verurtheilt. (d. 3. August.) 
Anton Schunter, Weber von Beutels- 
bach, O. A. Schorndorf, wurde vermoͤge 
Beschlusses vom 22., eroͤffnet den 23. 
Juli, wegen wiederholten Bettelns, in 
Erwaͤgung der vielen schon erstandenen 
Strafen, neben der Verbindlichkeit zu 
Bezahlung seiner Arrest-Azungs- und 
saͤmtlicher Untersuchungs-Kosten, mit 
einer achtmonatlichen Polizeihaus- 
strafe belegt. (d. 5. August.) 
Gegen Carl Schwarz, von Ober-Sont- 
heim, O. A. Gaildorf, wurde vermöge 
Beschlusses vom 15., eröffnet den 2. 
Juli, wegen gefährlicher Körper-Ver- 
lehung, neben der Verurtheilung in 
sämtliche Untersuchungs= und Cur-Ko- 
sten, eine viermonatliche Festungs- 
strafe ausgesprochen. (d. 5. August.) 
5. Marie Catharine Louise Barthel, 
von Hall, wurde vermöge Beschlusses 
vom 15., eröffnet den 19. Juli, wegen 
auf betrügerische Art getriebener unbe- 
fugter Mäklereien und wegen groben 
Wuchers, zu fünfmonatlicher Poli- 
zeihausstrafe und 3 der Untersuchungs- 
Kosten verurtheilt. (d. 5. August.)
	        
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