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Johanne Jakobine Stengle, von
Schorndorf, wurde vermoͤge Veschlusses
vom 27., eroͤffnet den 50. Juli, wegen
wiederholten. Vagirens und Bettelns,
wegen Angabe eines falschen Namens
und Abläugnens ihrer Schwanger-
schaft vor der Obrigkeit, so wie we-
gen Scortation, zu sechsmonatli
cher Zuchthausstrafe und nachheriger
dreimonatlicher Polizeihausffrase, so
wie zu Bezahlung sämtlicher Kosien
verurtheilt, und erban#t, daß die An-
geschuldigte nach erstandener Strafe
unter ortöpolizeiliche Aufsicht zu stellen.
sey. (d. no. August.)
. Anton Grimminger, von Barthot
lomd, O. A. Gmünd, ist vermoge Be-
schlusses vom 22., eroͤffnet den 26. Juli,
wegen wiederholten Bagirens und wie-
derholten Bruchs der an Eidesstatt ab-
gegebenen Handtreue, zu einem Zusatz
von vierwöchiger Festungs-Arbeits-
strafe zu der unterm 3. April gegen
ihn wegen Paßfälschung, Vagabundir-
tät und andern Vergehen erkannten ze-
henwöchigen Festungs-Arbeitsstrafe, so
wie zu Bezahlung der Kosten seines
Verhafts und der Untersuchung, verur-
theilt worden. (d. 10. August.)
3: Vermöge Beschlusses vom 3., erdffnet
den 4. August, wurde
-a) Jakob Bauer, von Fachsenfeld, O. A.
Aalen, wegen wiederholten Vagirens
und- Bettelns, zu neunmonatli-
cher, und
b) bessen Bruber, Caspar Bauer, we-
#
gen der gleichen Vergehen zu sechs-
mongtlicher Polizeihay#aprafe ver-
urtheilt, auch Beiden der Ersatz der
Arrest-Azungs= und Untersuchungs-
Kosten zu gleichen Theilen zugeschieden.
(d. 17. August.)
Gegen Heinrich Rupp, von Ruperts-
bosen, O. A. Gaildorf, wurde vermöge
Beschlusses vom z., eröffnet den 26.
Juli, wegen mehrerer erster, kleiner und
einfacher Diebstähle, so wie wegen be-
trügerischen Schuldenmachens, neben
Bezahlung sämtlicher Untersüchungs-
Kosten, eine dreimonatliche Festungs-
Arbeitsstrase mit einfachem Willkomm
erkannt. (d. 17. August.)
10. Auf den Grund einer bei dem O. A.Ge-
richte Künzelsau gepflogenen Untersu-
chung, wurde vermöge Beschlusses vom
29. Juli, eröffnet den -. August, Joseph
Endreft, aus Sallney in Böhmen,
wegen eines attentirten, so wie we-
gen eines vollführten Diebstahls, wel-
ches sein drittes Diebstahls = Verbre-
chen begründet, auch wegen verbots-
widrigen Wieder -Eintritts in das
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