Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1824. (1)

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An demselben Tage wurden in der 
Rechtssache zwischen der Gemeinde Roth, 
Kl., und der K. Finanz-Kammer des 
Fart-Kreises, Bekl., Klage auf Besiß 
der Zehendfreiheit eines Gemeinguts 
betreffend, die Kl. mit ihrer Klage als 
unstatthaft, unter Verurtheilung in die 
Koslen, abgewiesen; 
2. in der Ationssache zwischen der Ehefrau 
1. 
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des Wundarzts Bezotd zu Groß-Altdorf, 
Lutin, Antin, und der Gantmasse ihres 
Ehemanns, Latin, Atin, eine Illa- 
ten-Forderung betreffend, das unterm 
4% 3 eröffnere Lokations-Erkenntniß 
durch Ordination aufgehoben und die 
Sache zur weitern ordnungsmäßigen 
Verhaydlung an den Unterrichter zu- 
rückgewiesen. 
IV. Gerichtshof für den Donau-Kreis. 
1. 
Vermöge Beschlusses vom , eröffnet 
am 15. Juli, wurde Gebhard Haag, 
von Rappersweiler, O. A. Tettnang, 
wegen boshaften Baumverderbens, so- 
dann weiterer fortgesezter Eigenthums- 
Beschädigung und wegen eines Dieb- 
stahls an Pflug-Geräthschaften, neben 
dem Kosten= und Schadens-Ersatze, zu 
halbstündiger Ausstellung mit 
aufgeheftetem Zettel: „Baumschänder“ 
und nachberiger achtmonatlicher 
Zuchthausstrafe in Markgröningen mit 
Willkomm verurtheilt. (d. . August.) 
u. Vermöge Beschlusses vom 17., eröffnet 
am 2:). Juli, wurde die Wittwe Elisa- 
beth Jehlin, von Gospach, O. A. Geiß- 
lingen, wegen oft wiederholten Vagi- 
rens und Bettelns und Ueberschreitung 
m 
Criminal= Senat. 
ihrer Confination, fortgesehten asotischen 
Lebens, wiederholten bleinen Betrugs, 
auch Lügen vor Gericht, neben dem 
Schadens= und Kosten-Ersabe zur Ein- 
sperrung im Polizeihause zu Ulm bis 
zu erprobter Besserung, wenigstens aber 
auf die Dauer von einem Jahr und 
zu einer körperlichen Züchtigung mit 
zwölf Ruthenhieben verurtheilt. (d. 
7. August.) 
Auf den Grund einer von dem O. A.Ge- 
richt Ehingen verhandelten Untersuchung 
wurde vermöge Beschlusses vom 2 2. Juli, 
erdffnet beziehungsweise am 29. desselben 
Monats und am 3. August: 
a) der Stiftungs-Pfleger Jakob Werk- 
mann, von Rechtenstein, O. A. Ehin- 
tßen, wegen theilweise durch Unordnung
	        
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