Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1824. (1)

verschuldeten Cassenrests und wegen 
fortgesetzter Faͤlschung seiner Rechnun- 
gen durch Nachführung abgelöoter Ca- 
pitalien seiner Stelle entseßzt, zu Be- 
kleidung jedes öffentlichen Amtes für 
unfhig erklärt, und zu einer sei- 
nem hohen Alter angemessenen sechs- 
wöchigen Gefängnißstrase, desglei- 
chen zum Ersaße des Rests samt Zinsen 
und zu Bezahlung von #8 an den Un- 
tersuchungs-Kosten, und 
b) der Schultheiß Matthias Traub, 
von Unterwilzingen, O. A. Münsingen, 
wegen der sich zu Schulden gebrachten 
Fälschung einer Ramens-Unterschrift 
in einer öffentlichen Urkunde bewandten 
Umständen nach zur Entlassung vom 
Amte und zu Erstattung von v# der 
Untersuchungs-Kosten. verurtheilt. (d. 
J. August.) 
. Vermoͤge Beschlusses vom 21., eroͤffnet 
am 33. Juli, wurde Christian Simon, 
von Stubersheim, O. A. Geißlingen, 
wegen großen, durch Einsteigen qualift- 
cirten und zugleich ausgezeichneten Dieb- 
stahls zu einjähriger Festungs-Ar- 
beitsstrafe und zum Kosten-Ersatze ver- 
urtheilt. (d. 7. August.).: 
i- 
am 50. Juli, wurde Magdalene Gu- 
gelhahn, von Upflamör, O. A. Ried- 
. Vermöge Beschlusses vom 36., eröffnet 
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lingen, wegen Ueberschreitung ihrer 
Confination und wiederholter Landstrei- 
cherei und Bettelns, neben dem Kosten- 
Ersatze, zu fünfmonatlicher Einsper- 
rung im Polizeihause zu Ulm, unter 
Vorbehalt eines Strafzusaßtzes für den 
Fall einer bei den eingeleiteten weiteren 
Nachforschungen sich gegen dieselbe her- 
ausstellenden höheren Verschuldung ver- 
urtheilt. (d. 7. August.) 
. Vermöge Beschlusses vom 2g. Juli, er- 
ôffnet den 6. August, wurde der vorma- 
lige Gemeinde = Pfleger Matthaus 
Funck, ven Haisterkirch, O. A. Wald- 
see, wegen durch Vermischung der Cas- 
sengelder mit eigenen und Verwendung 
derselben in seinen Nuhzen entstandenen. 
großen, jedoch bereits vollständig erstat- 
teten Cassenrestes, zu Bekleidung eines 
öffentlichen Amts für unfáhig er- 
klárt. und zu einer viermonatlichen 
Zuchthausstrafe in Markgröningen, so 
wie zum Kosten-Ersatze verurtheilt. (d. 
14. August.). 
* Auf den Grund einer von dem O. A.Ge- 
richt Ulm geführten Untersuchung wurde 
durch Erkenntniß vom 11., eroöffnet am 
14. August, wegen Miturheberschaft an 
einem großen, complottmäßig ausge- 
fübrten, qualisicirten und erschwerten 
Diebstahle:
	        
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