Unzucht-Vergehens, neben dem Kosten-
Ersatze auf sechsmonatliche Festungs-
Arbeitsstrafe erkannt. (d. 21. August.)
12. Durch Erkenntniß vom 11. eroͤffnet
am 14. August, wurde Johann Stau-
dinger, von Weiler, O. A. Geißlingen,
wegen nächsten Versuchs der Nothzucht
an einem dreizehnjährigen Mädchen,
neben dem Kosten-Ersaße zu vierjäh-
riger Festungs-Arbeitsstrafe verur-
theilt. (d. à 1. August.)
13. Gegen Margarethe Moll, von Ohm-
den, O. A. Kirchheim, wurde vermöge
Beschlusses vom 7., erdffnet am 13. Au-
gust, wegen mehrerer Diebstähle, wo-
runter sich ein großer und ein Haus-
diebstahl befinden, und die theilweise
durch die Art ihrer Verübung, sämtlich
aber wegen ihrer Gewerbsmäßigkeit
ausgezeichnet sind, und den ersten Rück-
fall der Angeschuldigten in diese Art
von Verbrechen begründen, desgleichen
wegen Lügen vor Gericht, neben dem
Schadens= und Kosten = Ersabe auf
neunmonatliche Zuchthausstrafe in
Markgröningen und nachherige Ein-
sperrung im Polizeihause zu Ulm bis
zu erprobter Besserung, wenigstens aber
auf die Dauer von vier Monaten
erkannt. (d. 35. August.)
14. Vermöge Beschlusses vom 38. Juli,
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erdffnet am 13. August, wurde Joseph
Anton Zimmermann, von Wurzach,
O. A. Leurkirch, wegen fortgeseßter thät-
licher, zum Theil mittelst Gebrauchs von
Waffen verübter und beziehungsweise
mit Mißhandlung verbundener Wider-
seblichkeit gegen einen Landjäger und
einen Polizeidiener, auch anderer ge-
ringerer Vergehen, neben dem Kosten-
Ersate zuneunmonatlicher Festungs-
Arbeitsstrafe verurtheilt. (d. 25. Au-
gust.)
15. Auf den Grund einer von den O. A.
Gerichten Kirchheim und Ulm gepfloge-
nen Untersuchung wurde vermoge Be-
schlusses vom 26., eröffnet am 28. Juli,
Friederich Rauscher, von Schlattsiall,
O.A. Kirchheim, wegen eines durch Ein-
steigen qualificirten, außerdem aber durch
Aufbrechen eines Kastens innerhalb des
Hauses und durch complottmäßige Ver-
übung erschwerten Diebstahls, dann
wegen Wanderbuchs-Fälschung und ge-
schäftlosen Herumlaufens, neben dem
Schadens= und Kosten-Ersatze, unter
Einrechnung eines Theils des erstande-
nen Arrests zu sechs und einhalb-
monatlicher Festungs-Arbeitsstrase
verurtheilt. (d. 28. August.)
16. Vermöge Beschlusses vom 16., eröff-
net am :4. August, wurde Martin