sten-Ersatze zu dreizehenwoͤchiger
Festungsstrafe verurtheilt. (d. 28. Au-
gust.)
21. Vermoͤge Erkenntnisses vom 16., er-
oͤffnet den 26. August, wurde der An-
walt Moser, von Volkersheim, O. A.
Biberach, wegen eines durch Mißbrauch
seines Amtes begangenen Betrugs und
Ppflichtwidrig unterlassener Anzeige eines
zu seiner Kenntniß gekommenen Ver-
gehens, so wie wegen Geschenk-Annahme
seiner Stelle entsetzt und zu Beklei-
dung jedes öffentlichen Amtes für un-
fähig erklärt. (d. 31. August.)
:. Civil-Senat.
1. In der Ationssache von dem O.A.Ge-
richte Biberach zwischen Franz Joseph
Staib, von Ummendorf, Bekl., Anten,
und Johannes Lenzenhuber von dort,
Kl., Aten, Baubosten-Forderung be-
treffend, wurde vermöge Beschlusses vom
17., publicirt den 31 Juli, die einge-
legte Berufung wegen Versäumung der
Nothfrist zu Einreichung der Beschwer-
deschrift unter Verurtheilung des An-
ten in die Kosten dieser Instanz ver-
worfen. (d. 3. August.)
Den 4. August wurde:
2. in der Ationssache von dem O. A. Ge-
richte Wiblingen zwischen dem Kronen-
wirth Johannes Epple, von Gros-Laup-
heim, Bekl., Anten, und der freiherr-
lich von Welden'schen Gutsherrschaft da-
selbst, Kl., Atin, die Entrichtung eines
jährlichen Biersud = Gelds von 156 fl.
betreffend, das unterm 3. Juli 1821
eröffnete Erkenntniß erster Instanz in
der Hauptsache bestätigt, rücksichtlich der
Verzugs-Zinse und Prozeß-Kosten aber
theilweise abgeändert.
In der Rechtssache zwischen Tobias
Streb, von Stuttgart, Kl., und dem
Grasen Christoph von Degenfeld zu
Eybach, Bekl., Arbeits -Verdienst-
forderung betreffend, wurde vermöge
Urtheils vom 25. Juni, eröffnet den
19. Juli, der Bekl. von der gegen
ihn angestellten Klage entbunden, un-
ter Verurtheilung des Kl. in die Kosten.
(d. 10. August.)
. Am 13. August wurde in der Ations-=
sache von dem O. A. Gerichte Waldsee
zwischen der Wittwe des Bauern- Alois
Frick zu Haisterkirch, cum curalore,
Bekl., Antin, und Joseph Brandel zu
Wurzach, als Güterpfleger der Johann
Karg'schen Gantmasse daselbst, Kl.,
Aten, daim Alois Renz von da, In-
tervenienten, Forderung aus einer Bürg-