Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1824. (1)

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Deilagell 
zu Nro. 60 des Reg. Blatts von 138-:4. 
VBachträge zu dem ersten Verzeichnisse 
derjenigen Ritterguts-Besiber, 
auf welche- 
die Königliche Deklaration vom 3. December 1821 
Anwendung findet. 
(Staats= und Regierungs-Blatt von 1333, S. 290 fl.) 
  
  
— 
Zu l.) Neckar-Kreis. 
Zu Nro. 4. Da der Freiherr v. Bouwinghausen nach einer neueren Erläuterung 
seinen Verzicht nicht auf die Forst-Gerichtsbarkeit ausdehnen wollte, so 
kommt ihm die Ausübung derselben zu. 
Zu Nro. 6. Bei der Freiherrlichen Familie v. Gaisberg-Helfenberg hat es die näm- 
· liche Bewandtniß. 
Zu Nro. 11. Die Erbin der Freifrau v. Gemmingen= Steinsfeld, Freifrau Lonise 
v. Göler-Ravensburg, geb. Freiin v. Gemmingen-Rappenau, hat auf 
die Patrimonial= und Forst-Gerichtsbarbeit nunmehr unbedingten Ver- 
zicht geleistet, folglich die Surrogate der ersteren nach F. 30 der K. De- 
klaration auszunben. 
Zu Nro. 13. Die Freiherrn v. Kniestedt= Schaubeck haben auf die Orts-Polizei nun 
unbedingt verzichtet, mithin die im 9. 41 der K. Deklaration bezeichneten 
Surrogate derselben anzusprechen.
	        
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