Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1824. (1)

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auf die Verfügung vom 16. November 1820 
(Staats= und Regierungs-Blatt von 7320, 
S.58-) und die in derselben angeführte 
Instruktion verwiesen, und besonders an 
die genaue Beobachtung der vorgeschriebe- 
nen Termine erinnert. 
Zu dem F. 11 der Instruktion von 1819, 
welcher in diesem Jahr zum fünftenmale 
zur Anwendung kommt, wird noch beson- 
ders bemerkt, daß zur nachträglichen Auf- 
nahme in die Rekrutirungs= Listen dies- 
mal sich diejenigen Militär-Pflichtigen 
eignen, welche vermöge ihres Alters bei 
der Aushebung von 1820, 1621, 13z:, 
1823 und 1824 hätten aufgezeichnet wer- 
den sollen, aber damals übergangen wur- 
den, was mithin nur bei Jünglingen, die 
im Jahr 1799, 1800, 180:, 180-z und 
1803 geboren sind, der Fall seyn kann. 
Stuttgart den 16. November 1824. 
Kapff. 
Dienst-Erledigung. 
Unter Beziehung auf die im Regierungs- 
Blatt Nro. 3: d. J. enthaltene Anzeige 
von Erledigung der evangelischen Garni- 
sons-Pfarrei Hohen-Asperg wird nach- 
träglich bekannt gemacht, daß das damals 
zu 433 fl. nach Etats-Preisen berechnete 
Einkommen dieser Pfarrei inzwischen mit 
50° fl. barem Gelde verbessert worden ist, 
und folglich diese Pfarrstelle nunmehr ein 
Einkommen von 733 fl. größten Theils in 
Geld neben freier, zur Aufnahme einer 
Familie erweiterten, Wohnung zu genie- 
ßen hat. Es wird deshalb zum Bewer- 
ben um diese in der zweiten Besoldungs- 
Elasse stehende Pfarrei ein neuer Termin 
von drei Wochen mit dem Anfügen eröff- 
net, daß außer den schon genannten kirch- 
lichen Arbeiten dem künftigen Garnisons-= 
Pfarrer zu besserer religibser Berathung 
der Sträflinge noch besondere Obliegen= 
heiten werden zugeschieden werden.
	        
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