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gens zu Gunsten eines Anderen und
Theilnahme an einer solchen, gefällte
(S. 396 des Reg. Blatts von 13-:3 ein-
gerückre) Straf-Erkenntniß, wegen
Mangels an einer gegründeten Be-
schwerde verworfen, auch Rekurrent
zum Ersatze der Kosten zweiter Instanz
für schuldig erklärt.
An demselben Tage wurde fer-
ner:
1 . in der Rekurssache des Ludwig Bern-
hard Remmele und Consorten ven
Klingenberg, O. A. Brackenheim, das
von dem Gerichtshofe zu Eßlingen
a) gegen Ludwig Bernhard Remmele,
und
b) Michael Heinrich Remmele, wegen
gemeinschaftlich verübter grober Mißs-
handlung ihres Vaters, und
Tc0 gegen Andreas Remmele von da,
wegen Theilnahme an der Mißhand-
lung seines Vaters unterm 28. Juni
d. J. gefällte (S. 629 des Reg. Blatts
enthaltene) Straf-Erkenntniß unter
Verurtheilung der Rekurrenten in die
Kosten zweiter Instanz lediglich bestd-
tiget.
Den 6. September wurde:
unterm 4. August d. J. wider ihn ge-
fällte, ihn wegen wiederholten Vettelns
und Vagirens zu sechsmonatlicher
Festungs-Arbeitsstrafe und 25 Stock-
streichen, neben Verfällung in smt-
liche Kosten, verurtheilende Erkenntnis,
lediglich bestätigt, auch Reburrent zum
Ersahe der Kosten zweiter Instanz für
schuldig erklärt.
Den 1. September wurde:
4. in der Rekurssache des Schreiberei-
Gehülfen Heinrich Greif, von Lud-
wigsburg, hinsichtlich des von dem Ge-
richtshofe zu Esilingen, wegen unter
erschwerenden Umsiänden sich zu Schuld
gebrachten Versuchs der Enführung
und der Vigamie, so wie auch einiger
anderer Vergehen unterm 29. Juli d. J.
wider ihn gefällten, ihn neben Verbind-
lichkeit zum Ersah des Schadens und
seiner Verhafts= und Untersuchungs-
Kosten zu achtzehnmonatlicher Fe-
stungs-Arbeltsstrafe verurtheilenden Er-
kenntnisses, der Rekurs wegen Mangels
an einer gegründeten Beschwerde abge-
wiesen, und dem Rekurrenten die Er-
stattung der in zweiter Instanz erwach-
senen Kosten auferlegt.
Ferner wurde an diesem Tage:
5. in der Reburssache des Adam All-
gaper, Mezgers von Harthausen, O.A.
5. in der Rekurssache des Georg Heink,
Lvon Morsbach, O. A. Künzelsau, das
von dem Gerichtshofe zu Ellwangen