Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1824. (1)

Stockstreichen, auch zu Bezahlung der 
Hälfte der oberamtsgerichtlichen Unter- 
suchungs-Kosten verurtheilt. 
Vermöge Entschließung vom 2:#. Juli 
hat jedoch der K. Ministerial-Rath in 
Vollmachtsnamen des Knigs die er- 
kannte körperliche Züchtigung von achtzig 
Stockstreichen auf die Hälfte im Gnaden- 
wege herabgesetzt. (d. :2. September.) 
17. Gegen Franz Gottfried Rommel, 
von Stuttgart, wurde vermöge Beschlus- 
ses vom 26., erdffnet den 20. Septem- 
ber, wegen wiederholter gewerbsmäßig 
Hetriebener Betrügereien und fortge- 
sehten leichtsinnigen Lebenswandels, ne- 
ben Erstattung sämtlicher Kosten, eine 
viermonatliche Festungs= Arbeits- 
strafe erkannt. (d. :5. September.) 
18. Vermöge Beschlusses vom 2., eröffnet 
den 3. September, wurde gegen Chri- 
stoph Rudolph, Seifensteder in Bön- 
nigheim, O. A. Besigheim, wegen durch 
Cassen- Eingriffe und unordentliche Rech- 
nungsführung gesebten Pflegschafts- 
Cassenresis, und zu theilweiser Verde- 
ckung desselben begangener Fälschung, 
neben der Verbindlichkeit zum Ersfaße 
des Schadens und Bezahlung der Un- 
tersuchungs-Kosten, eine viermonat-= 
liche Festungs-Arbeitsstrafe ausgespro- 
chen. (d. :5. September.) 
19. Jakob Stork, von Illingen, O.A. 
Maulbronn, wurde vermöge Beschlus- 
ses vom J., eröffnet den 18. September 
wegen ehrenbeleidigender Aeußerungen 
gegen den Oberamts-Richter, groben 
Vetragens vor Gericht und Ungehor- 
sams gegen die Obrigkeit zu einem Zu- 
satze von vierwöchiger Polizeihaus= 
sirafe zu der früher gegen ihn er- 
kannten zehnwöchigen gleichen Strafe, 
so wie zu Bezahlung der Untersuchungs- 
Kosten verurtheilt. (d. :3. Septem- 
ber.) 
20. Vermöge Beschlusses vom 7., eröff- 
net den 11. September, wurde dem 
Musikus Friedrich Hauber, von 
Stuttgart, wegen wiederholter Afotie 
und wiederholten betrügerischen Bettelns, 
neben der Verbindlichkelt zu Bezahlung 
sämtlicher Kosten eine zehenmonatli- 
che Zwangsarbeit im Polizeihause zu- 
erkannt. (d. :5. September.) 
11. Die bei dem Criminal-Amte Stuttgart 
in Untersuchung gekommene Caroline 
Fesky, von Ludwigsburg, wurde ver- 
möge Beschlusses vom. 7., erdffnet den 
11. September, wegen wiederholten 
Vagirens, wiederholten verbotswidrigen 
Eintritts in die Residenzstadt Stungart 
und wegen zweier kleiner Diebstähle,
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.