Stockstreichen, auch zu Bezahlung der
Hälfte der oberamtsgerichtlichen Unter-
suchungs-Kosten verurtheilt.
Vermöge Entschließung vom 2:#. Juli
hat jedoch der K. Ministerial-Rath in
Vollmachtsnamen des Knigs die er-
kannte körperliche Züchtigung von achtzig
Stockstreichen auf die Hälfte im Gnaden-
wege herabgesetzt. (d. :2. September.)
17. Gegen Franz Gottfried Rommel,
von Stuttgart, wurde vermöge Beschlus-
ses vom 26., erdffnet den 20. Septem-
ber, wegen wiederholter gewerbsmäßig
Hetriebener Betrügereien und fortge-
sehten leichtsinnigen Lebenswandels, ne-
ben Erstattung sämtlicher Kosten, eine
viermonatliche Festungs= Arbeits-
strafe erkannt. (d. :5. September.)
18. Vermöge Beschlusses vom 2., eröffnet
den 3. September, wurde gegen Chri-
stoph Rudolph, Seifensteder in Bön-
nigheim, O. A. Besigheim, wegen durch
Cassen- Eingriffe und unordentliche Rech-
nungsführung gesebten Pflegschafts-
Cassenresis, und zu theilweiser Verde-
ckung desselben begangener Fälschung,
neben der Verbindlichkeit zum Ersfaße
des Schadens und Bezahlung der Un-
tersuchungs-Kosten, eine viermonat-=
liche Festungs-Arbeitsstrafe ausgespro-
chen. (d. :5. September.)
19. Jakob Stork, von Illingen, O.A.
Maulbronn, wurde vermöge Beschlus-
ses vom J., eröffnet den 18. September
wegen ehrenbeleidigender Aeußerungen
gegen den Oberamts-Richter, groben
Vetragens vor Gericht und Ungehor-
sams gegen die Obrigkeit zu einem Zu-
satze von vierwöchiger Polizeihaus=
sirafe zu der früher gegen ihn er-
kannten zehnwöchigen gleichen Strafe,
so wie zu Bezahlung der Untersuchungs-
Kosten verurtheilt. (d. :3. Septem-
ber.)
20. Vermöge Beschlusses vom 7., eröff-
net den 11. September, wurde dem
Musikus Friedrich Hauber, von
Stuttgart, wegen wiederholter Afotie
und wiederholten betrügerischen Bettelns,
neben der Verbindlichkelt zu Bezahlung
sämtlicher Kosten eine zehenmonatli-
che Zwangsarbeit im Polizeihause zu-
erkannt. (d. :5. September.)
11. Die bei dem Criminal-Amte Stuttgart
in Untersuchung gekommene Caroline
Fesky, von Ludwigsburg, wurde ver-
möge Beschlusses vom. 7., erdffnet den
11. September, wegen wiederholten
Vagirens, wiederholten verbotswidrigen
Eintritts in die Residenzstadt Stungart
und wegen zweier kleiner Diebstähle,