Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1824. (1)

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ringen, wegen nachgefolgter Theilnahme 
an den von Heer verübten Diebstählen, 
und wiederholten Concubinats, neben 
Zahlung ihrer Arrest-Azungs= und 
der andern Hälfte der Untersuchungs- 
Kosten zu viermonatlicher Polizei= 
hausstrafe verurtheilt. (d. 11. Sep- 
tember.) 
Auf den Grund der bei den O. A.Ge- 
richten Aalen und Neresheim geführten 
Untersuchung wurde vermöge Beschlus- 
ses vom 4., eröffnet den 6. September, 
Catharine Hauber, von Randenweiler, 
O. A. Crailsheim, wegen gewerbsmäßig 
verübter Diebstähle, welche den vierten 
Diebstahl im rechtlichen Sinne bilden, 
und einer Veruntreuung, wegen Ver- 
kehrs mit Diebogesindel und wiederhol- 
ten Vagirens und Bettelns, wegen fort- 
gesehten unzüchtigen Lebens und ande- 
rer Vergehen, neben der Verbindlichkeit 
zum Ersass, des gestisteten Schadens, 
ihrer eigenen Arrest= und Azungs-Ko- 
sten, und eines angemessenen Amheils 
an den Untersuchungs-Kosten, mit Ein- 
schluß des von ihr noch zu erstehenden 
Restes ihrer Reklusion, zu einer vier- 
jährigen Zuchthausstrafe verurtheilt, 
und zugleich verfügt, daß sie nach er- 
standener Strafe unter strenge ortspo- 
lizeiliche Aufsicht zu stellen sep. (d. 11. 
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September.) 
. Anne Marie Varbara Maierhöfer, 
von Hirschfelden, O. A. Gaildorf, wurde 
vermoge Beschlusses vom 1., eröffnet 
den 5. Juli, wegen wiederholten Vagi- 
rens und Bettelns in Rücksicht der frü- 
her deshalb schon erstandenen vielen 
Strafen, zu einer achtmonatlichen 
olizeihausstrafe, so wie in ihre Arrest- 
und in 3 der Untersuchungs-Kosten ver- 
urtheilt. (d. 11. September.) 
Der Schuster-Geselle Heinrich Schmid, 
von Hohebach, O.A. Künzeleau, wurde 
vermöge Beschlusses vom 19., eröffnet 
den 35. August, wegen unerlaubter Ent- 
fernung von seiner Heimath, woselbst 
er unter strenge polizeiliche Aufsicht ge- 
stellt war, wegen groben und unanstän- 
digen Vetragens vor Gericht, und we- 
gen wiederholten Vagirens, neben Be- 
zahlung seiner Arrest-Azungs= und 
sämtlicher Untersuchungs-Kosten, mit 
einer siebenmonatlichen Festungs= 
Arbeitsstrafe und einer körperlichen Züch- 
tigung von 25 Stockstreichen belegt. 
(d. 14. September.) 
o. Auf den Grund der von dem O.A. Ge- 
richt Oehringen verhandelten Untersu- 
chung wurde vermöge Beschlusses vom 
12., eröffnet dem 20. August. 
à) Johann Adam Röhrle, von Mai-
	        
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