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stungs-Arbeitsstrafe ausgesprochen. (d.
25. September.)
15. Auf den Grund einer vor dem O. A. Ge-
richte Welzheim verhandelten Untersu-
chung wurde vermoͤge Beschlusses vom
18., eroͤffnet den 22. September, die
Catharine Kuͤbler, von Leinzell, O. A.
Gmuͤnd, wegen Bruchs eines Handge-
luͤbdes, wegen fortgesetzten Vagirens
und Luͤgen vor Gericht, neben der ihr
durch das Erkenntniß vom 20. April
d. J. zuerkannten neunmonatlichen
zu elner weiteren zweimonatlichen
Zuchthausstrafe, so wie zu Bezahlung
sämtlicher Kosten verurtheilt. (d. 50.
September.)
Reoisions-Erkenntniß.
16. In der von Amts wegen zur Revision
vorgelegten, vor dem O. A. Gericht Oeh-
ringen verhandelten Untersuchungssache
gegen Friedrike List, von Künzelsau,
wurde von dem Criminal-Senate des
K. Ober-Tribunals unterm à. er-
öffnet den 15. September, erkannt: daß
die Angeschuldigte wegen wiederholter
Scortation und mehrerer und einfacher
Diebstähle, welche ihren fünften Dieb-
stahl im rechtlichen Sinne begründen,
neben dem Ersatze des Schadene, so weit
derselbe noch nicht bereits geleistet wor-
den, auch Verfällung in ihre Verhafts-
Azungs= Vertheidigungs= und der Hälfte
der Untersuchungs-Kosten, zu sieben-
jähriger Zuchthausstrafe und drei-
jähriger Reklusion in einem Polizei-
hause; desgleichen zu Erstehung des Re-
stes derihr letztmals zuerkannten Zwangs=
Arbeitshausstrafe zu verurtheilen sep.
:. Civil = Senat.
Unter dem 1. September wurde in der
Arionssache von dem O.A. Gericht Ell-
wangen zwischen der Gantmasse der
Michael Hägelschen Wittwe in Röhlin-
gen, Bebl., Antin, und der Geistlichen
Verwaltung in Ellwangen, jeßt der Stif-
tungspflege von Halheim, Kl., Arin,
Ersatfforderungen betreffend, das unter
dem 11. Dezember 1821 bedingt aus-
gesprochene Erkenntniß unter Verglei-
chung der Kosten beider Instanzen, für
purificirt erkannt.
. In der Ationssache von demselben O. A.
Gerichte zwischen den Fürstlich Oettin-
gen-Wallersteinschen Grundholden zu
Zöbingen, Lindorf, Lippach, und
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