Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1824. (1)

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stungs-Arbeitsstrafe ausgesprochen. (d. 
25. September.) 
15. Auf den Grund einer vor dem O. A. Ge- 
richte Welzheim verhandelten Untersu- 
chung wurde vermoͤge Beschlusses vom 
18., eroͤffnet den 22. September, die 
Catharine Kuͤbler, von Leinzell, O. A. 
Gmuͤnd, wegen Bruchs eines Handge- 
luͤbdes, wegen fortgesetzten Vagirens 
und Luͤgen vor Gericht, neben der ihr 
durch das Erkenntniß vom 20. April 
d. J. zuerkannten neunmonatlichen 
zu elner weiteren zweimonatlichen 
Zuchthausstrafe, so wie zu Bezahlung 
sämtlicher Kosten verurtheilt. (d. 50. 
September.) 
Reoisions-Erkenntniß. 
16. In der von Amts wegen zur Revision 
vorgelegten, vor dem O. A. Gericht Oeh- 
ringen verhandelten Untersuchungssache 
gegen Friedrike List, von Künzelsau, 
wurde von dem Criminal-Senate des 
K. Ober-Tribunals unterm à. er- 
öffnet den 15. September, erkannt: daß 
die Angeschuldigte wegen wiederholter 
Scortation und mehrerer und einfacher 
Diebstähle, welche ihren fünften Dieb- 
stahl im rechtlichen Sinne begründen, 
neben dem Ersatze des Schadene, so weit 
derselbe noch nicht bereits geleistet wor- 
den, auch Verfällung in ihre Verhafts- 
Azungs= Vertheidigungs= und der Hälfte 
der Untersuchungs-Kosten, zu sieben- 
jähriger Zuchthausstrafe und drei- 
jähriger Reklusion in einem Polizei- 
hause; desgleichen zu Erstehung des Re- 
stes derihr letztmals zuerkannten Zwangs= 
Arbeitshausstrafe zu verurtheilen sep. 
:. Civil = Senat. 
Unter dem 1. September wurde in der 
Arionssache von dem O.A. Gericht Ell- 
wangen zwischen der Gantmasse der 
Michael Hägelschen Wittwe in Röhlin- 
gen, Bebl., Antin, und der Geistlichen 
Verwaltung in Ellwangen, jeßt der Stif- 
tungspflege von Halheim, Kl., Arin, 
Ersatfforderungen betreffend, das unter 
dem 11. Dezember 1821 bedingt aus- 
gesprochene Erkenntniß unter Verglei- 
chung der Kosten beider Instanzen, für 
purificirt erkannt. 
. In der Ationssache von demselben O. A. 
Gerichte zwischen den Fürstlich Oettin- 
gen-Wallersteinschen Grundholden zu 
Zöbingen, Lindorf, Lippach, und 
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