Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1824. (1)

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Marie Catharine, geb. Oesterle, von 
Hall, Ehefrau des abwesenden Mehgers 
und vormaligen Traubenwirths Georg 
David Engelhard zu Gelbingen, O. A. 
Hall, Kl., von diesem ihrem Ehemann, 
Bekl., wegen böslicher Verlassung, un- 
ter Verurtheilung des Leßtern in die 
Kosten. " 
IV. Gerichtshof für den Donau-Kreis. 
1. Criminal= Senat. 
. Vermöge Beschlusses vom 28. Juni, 
publicirt am y. Juli, wurde Jakob Heim, 
von Boll, O. A. Gôppingen, wegen ge- 
waltsamer Befreiung eines Polizei-Ar- 
restanten und mehrfach erschwerter In- 
jurien gegen seinen Orts-Vorstand unter 
Einrechnung eines Theils des erstan- 
denen Arrests, neben dem Kosten-Er- 
saße zu vier und einhalbmonatli- 
cher Festungs-Arbeitsstrafe verurtheilt. 
(d. 4. September.) 
Vermöge Beschlusses vom 4., publicirt 
den z1. August, wurde der Waldmeister 
Rosenstiel, von Saulgan, wegen 
Nebenrechnungen und Fälschungen seiner 
Rechnung von seinem Amte caffirt, 
zu Bekleidung einer öffentlichen Stelle 
für unfähig erklärt, und zu einer 
Geldbuße von fünfzehn Reichsthalern 
und zum Kosten-Ersatze verurtheilt. (d. 
t. September.) 
. Anton Weller, von Munderkingen, 
O. A. Ehingen, wurde vermöge Be- 
schlusses vom :4., erdffnet am 19. Au- 
4— 
gust, wegen mehrerer zwar kleiner und 
ersetßter, theilweise jedoch ausgezeichneter, 
oder erschwerter Entwendungen, welche 
zusammen den Werth eines großen 
Diebstahls übersteigen, desgleichen we- 
gen mit Hausfriedensbruch verbundener 
Mißhandlung und frechen Läugnens vor 
Gericht, in Betracht der wegen Dieb- 
stahls bercits erlittenen polizeilichen Be- 
strafung, neben dem Schadens= und 
Kosten-Ersabe zu fünfmonatlicher 
Festungs-Arbeitsstrase verurtheilt. (d. 
4. September.) 
. Auf den Grund einer von dem K. 
Fürstlich Thurn= und Taxisschen Amts- 
gericht Obermarchthal gepflogenen Un- 
tersuchung wurde vermöge Beschlusses 
vom 35., eröffnet am 31. August, Franz 
Joseph Kellermann, von Attenwei- 
ler, O.A. Biberach, wegen wiederhol- 
ten Vagirens, frecher Lügen vor der 
Obrigkeit und unanständigen Betragens 
vor Gericht, neben dem Kosten-Ersatze 
zu viermonatlicher Einsperrung in
	        
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