dem K. Justiz-Ministerium um so gewisser
einzureichen, als im Falle der Nicht-Ein-
haltung dieses Termins der Nachtheil des
Ausschlusses von der naͤchstbevorstehenden
Semester-Pruͤfung fuͤr die Saͤumigen un-
fehlbar eintreten wuͤrde.
Den zu dieser Pruͤfung zugelassenen Re-
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ferendaͤren werden sodann von der Pruͤ-
fungs-Commission des K. Ober-Tribu-
nals die zur Ausarbeitung der Probe-Re-
lationen erforderlichen Akten ohne Ver-
zug zugestellt werden.
Stuttgart den 2. Derember 18234.
Maucler.
B.) Des Departements des Innern:
Des Ministerium des Innern.
Belobung und Belohuung mehrerer Bürger von Offenau und Jartfeld, Obcramts Neckarsulin.
Bei der kürzlich Statt gehabten so bedeu-
tenden Ueberschwemmung haben die Buͤr-
ger Johann Adam Schott und dessen
Sohn, Johann Joseph, von Offenau, so-
dann Franz Joseph Ortwein, Franz
Ortwein und Kaspar Kieser, von Jaxt-
feld, sich durch die mit Muth, Entschlos-
senheit und unermuͤdeter Anstrengung be-
wirkte Rettung mehrerer Personen aus
der augenscheinlichsten Todes-Gefahr und
durch anderwärtige thätige Hülfeleistung
rühmlichst ausgezeichnet.
Nachdem Seine Königliche Maje-
stät auf den Höchst Denselben hierüber
erstatteten Bericht vermöge höchster Ent-
schließung vom 2:. d. M. die öffentliche Be-
lobung gedachter braven Männer befohlen,
und als Anerkenntniß und Belohnung
ihrer edelmüthigen Handlungen:
a) dem Johann Adam Schott, von Of-=
fenau, die filberne Verdienst-Medaille,
und ihm und seinem Sohne, der ihn
bei seinen Anstrengungen thätig un-
terstätzt hat, zusammen ein Gnaden-
Leschenk von einhundert Gulden, sos
dann
5) dem Franz Joseph Ortwein, Franz
Ortwein und Kaspar Kieser, von
Jartfeld, ein Znadengeschenk von je
fünf und fünfzig Gulden zu verwilli
gen gnädigst geruht haben,
so wird diese höchste Verfügung hiemit
zu allgemeiner Kenntniß gebracht.
Stuttgart den 3. December 162:4.
Fär den Departements-Chef:
der Justiz-Minister,
Maucler.