Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1824. (1)

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Nro. 67. 
Regierungs -Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
Donnerstag, den 25. December 1824. 
  
Juhalt. 
Verfügungen der Departements. Erkemunisse der Gerichtshöse des Königreichs vom Mona# 
Oftober à 3½4. 
1 Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Keine. 
II. Verfügungen der Departements. 
Des Justiz-Departements. 
Die in dem Monst Oktober 16 74 von den Gerichtshöfen des Königreiche ausgesprochenen Erkenntnisse 
betressend. 
In dem verflossenen Monat Oktober sind von sämtlichen Gerichrshöfen des Kö, 
nigreichs nachstehende Erkenntnisse ausgesprochen worden, wobei im Allgemeinen bemerkt 
wird, daß nur rechtskräfrige Urtheile der Criminal-Gerichts-Stellen in das Regierungs- 
Blatt aufgenommen werden, wodurch eine längere, als dreimonatliche Freiheits-Strafe 
erkannt, oder die Dienst-Entfernung eines Staaks-oder Commun-Dieners verfügt wird. 
A) Obertribunal. 
I. Criminal-Senat. 
Den :. Oktober wurder von dem Gerichtshofe zu Tübingen 
r. in der Rikurssache des Feldmessers Ja- unterm zu. Januar d. J. wegen unfrei- 
keb Flammer, von Reutlingen, das williger Schwächung, Berruge und Scor-
	        
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