Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1824. (1)

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Joseph Schwarz, aus Scheer, O. W. 
Saulgau, wegen zweier Hausdiebstähle, 
welche den dritten Diebstahl im rechtli- 
chen Sinne bilden, ferner wegen einer 
kleinen Unterschlagung und eines Fund- 
diebstahls, auch ehrenrühriger Bezüchte 
und Injurien, neben Vergütung des 
Schadens und Bezahlung der Arrest- 
Azunge= und Untersochungs-Kosten 
eine zehenmonatliche Festungs-Ak- 
beitestrafe erkannt. (b 22. Oktober.) 
Auf den Grund der bei dem Crimiual= 
amte Stuttgart verhandelten Unterfu- 
chung wurde vermöge Beschlasses vom 
9. September, eröffnet den 7. Okrober, 
die Dorothee Neher, von Zell, O.A. 
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Eßlingen, wegen wiederholten Vagirens 
und wiederholten verbotswidrigen Be- 
tretens der Residenzstadt Stuttgart, ne- 
den der Verbindlichkeit zu Bezahlung 
sämtlicher Kosten, zu einer körperlichen 
Zächtigung von :5 Stockstreichen 
und zu sechsmonatlicher Arbeits= 
hausstrafe verurtheilt. (d. #rz. Okto- 
ber.) 
. Vermöge Beschlusses vom z5. Septem- 
ber, croffnet den 5. Okrober, wurde der 
bei dem O. A. Gerichte Neckarsulm in 
Untersuchung gekommene Thomas Bau- 
mann, von Langenrieden, Großberzog= 
lich Badenschen Bezirksamts Bor#erg, 
wegen thätlicher mit Körper-Verletzung 
verbundener Widersehlichkeit und Inju- 
rien gegen Landsäger, ferner wegen Ex, 
cesses in der Trunkenheit, neben der 
Verbindlichbeit za Bezahlung seiner Ar- 
rest-Azungs= und 3 der Untersuchungs- 
Kosten mit fünfmonatlicher Festungs- 
Arbeitsstrafe belegt. (d. 14. Oktober.) 
3. Auf den Grund der bei dem O. A.Ge- 
richte Backnang geführten Untersuchung 
wurde vermöge Beschlusses vom 29. Sep- 
tember, eröffnet den 4. Oktober, 
2) der Schaͤfer Georg Friedrich Weiß- 
vogel, von Feuerbach, O. A. Stutt- 
gart, wegen wiederholten Concubinats, 
neben Bezahlung feiner eigenen Arrest- 
Azungs= und der Hälste der Umrer- 
suchungs-Kosten zu viermonatlicher 
Festungsarbelt, und 
b) Catharine Kurz von do, wegen wie- 
derholten Concubinats, Vagirens, und 
Ueberschreitung der Confination, neben 
Bezahkungihrer eigenen Arrest-Azungs- 
und der anderen Hälste der Unterfu- 
chungs-Kosten zu einer drei und 
einhalbmonatlichen Arbeitehaus- 
strafe verurtheilt (d. 14. Okrober.) 
9. Durch Erkenntniß vom zz., eröffnet 
den 29. September, wurde gegen den 
suspendirten Gemeinde = Meger Jakob 
Braun, von Möhringen, O. A. Stutt-
	        
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