gart, wegen gefuͤhrter Nebenrechnun-
gen, neben der Entlassung von seiner
Stelle und Unfaͤhigkeits-Erklaͤ-
rung zu Bekleidung eines verrechnen-
den Amtes, auch neben der Verbind-
lichkeit zum Kosten- und Schadens-Er-
satze eine vierzehentaͤgige Gefaͤngniß-
strafe ausgesprochen. (d. 14. Oktober.)
10. Gegen die bei dem O. A. Gerichte Leon-
berg in Untersuchung gekommene Chri-
stine Holzinger, von Wiernsheim,
wurde vermoͤge Beschlusses vom 29. Sep-
tember, eroͤffnet den 5. Oktober, wegen
Unterschlagung und wiederholten Vagi-
rens, neben Erstattung sämtlicher Kosten,
eine achtmonatliche Arbeitshausstrafe
erkaunt. (d. 14. Oktober.)
1„. Auf den Grund der von dem O.A Ge-
richte Neckarsulm geführten Untersu-
chung wurde vermöge Beschlusses vom
., eröffnet den 3. Obtober, der Dienst-
knecht Johann Joseph Schwarz, von
Steinbach, O. A. Hall, wegen eines
ausgezeichneten Diebstahls und eines
Funddiebstahls, welche im rechtlichen
Sinne das sechste Diebstahls-Vergehen
des Inquisiten bilden, neben dem Er-
sabe des Schadens und Bezahlung sämt-
licher Arrest= und Untersuchungs-Kosten
zu einer körperlichen Züchtigung von
25 Stockstreichen und zu vier und
einhalbjähriger Festungsarbeit ver-
urtheilt. (d. 14. Oktober.)
1:. Vermöge Beschlusses vom 5., eröffnet
den 15. Oktober, wurde
a) gegen Ludwig Friedrich Laiblen,
Färber von Waiblingen, und
b) Rosine Barbara Bernhard, von
Winnenden, wegen ehebrecherischen
Concubinats und zwar gegen Laiblin
eine viermonatliche Festungs-Ar-
beitsstrafe, gegen die Bernhard eine
viermonatliche Arbeitshausstrafe,
unter Verurtheilung derselben in den
Ersatz der Untersuchungs-Kosten zu glei-
chen Theilen, erkannt. (d. 16.Obktober.)
13. Auf den Grund der von dem Erimi-
nalamte Stuttgart geführten Untersu-
chung wurde vermöge Beschlusses vom
1., eröffnet den 16. Oktober, gegen
Johannes Memminger, von Tübin-
gen, wegen dreier kleiner Diebstähle und
wegen Vagirens, in Betracht der be-
reits fünfmal wegen Diebstahls erlitte-
nen peinlichen Strafen, neben dem Er-
sabe des Schadens und Bezahlung seiner
Haft= und Untersuchungs-Kosten eine
achtzehenmonatliche Festungs-Ar-
beitsstrase erkannt. (d. 19. Oktober.)
14. Vermöge Beschlusses vom 7., eröffnet
den 14. Oktober, wurde dem Friedrich
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