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nachlaͤßiger und ordnungswidriger Amts-
fuͤhrung, neben der Unfaͤhigkeits-
Erklärung zu Bekleidung eines öffent-
lichen Amts, und dem Ersak der Unter-
suchungs-Kosten, eine viermonatliche
Festangs= Arbeitsstrafe ausgesprochen.
(b. 26. Oktober.)
20. Gottlieb Huber, Zimmermann von
Lienzingen, O. A. Maulbronn, wurde
durch Erkenntniß vom 9., eröffnetz den
16. Oktober, wegen wiederholter Mit
Mißhandlung verbundener Widesset
lichkein gegen einen untergeordneten Die-
ner in. Auskbung seines Amts, so
wie wegen wiederholter grober Injurien,
und gefährlicher Drohungen, neben der
Verbindlichkeie zu Bezablung seiner Ar-
rest-Agungs= und der Untersichungs-
Kosten zu einrr achtmonatlichen Fe-
stungsarbeit verurtheilt. (d. 26. Olto-
ber.)
à1. Auf'den Grundder bei dem O. A. Ge-
richte Marbachgepflogenen Untersuchung
wurde vermöge — vom :. ,
erdssnetdmsgOsnber,«dersqspendsrte
Schultheiß Kienzer, ivon Erbstetten,
wegen grober. Egenmächtigkeit,, ferner
wegen Feld-Diebstahls, Veruntreuung
von Gemeinde= Eigenthum, Geschenk-
Annahme, Unterschlagung, Injurien,
Unbotmäßigkeit und wegen verschiedener
anderer Dienstvergehen, neben der Ver-
bindlichkeit zum Ersatz des gestisteten
Schadens und Bezahlung von . der
Untersuchungs· Kosten, desglelchen neben
der Cassation von seinem Amie zü
vbiermonatlicher Festungsstrafe mit
angemessener Beschäftigung innerhalb
der Festung verurtheilt. (d. 26. Okto-
be 9
DZurch Erkenntniß vom 7., eröffnet
v% 21. Oltober, wurde der Gemeinde-
Ratht Eberhard. Harth, von Stein=
heim, O. A. Marbach, wegen Pfleg-
schafts -Cassen-Rests, und verübter Fäl-
schungen zu Bedeckung desselben, neben
Entsehung von seiner Gemeinderaths,
Serelle zu achtmonatlicher Arbeits-
hausstrafe, so wie zum Ersatze des Resis
samt Zinsen und Bezahlung von der
Untersuchungs-Kosten verurtheilt. (d.
29, Oktober.)
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35. Vermöge Erkenntnisses vem. 9., er-
oͤffnet den 16. Oktober, wurde der, Ge-
meinde-Pfleger Friedrich Traub, von
Rappach, O. A. Weinsberg, wegen
Nachlätigkeit in Führung seines Auts,
neben Entlassung von der Stelle sines
Gemeinds= Pflegers und Erstattung der
aufgelaufrnen Untersüchungs-Koßer mit
einer Geldstrase von zwei flainen
Frebveln belegt. (d. :9. Oktober.)