Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1824. (1)

24. Gegen den gewesenen Gemeinde-Pfle- 
ger Johann Christoph Sieber, von 
Groß-Sachsenheim, O.A. Vaihingen, 
wurde vermöge BVeschlusses vom 9., er- 
öffnet den 35. Oktober, wegen mittelst 
Eingriffs in die Gemeinde-Casse und 
grober Nachläßigkeit in seiner Verwal- 
tung geseßten Cassenrests, ferner wegen 
temporärer Unterschlagungen an der 
Friedrich Stolpp'schen Güterpflege und 
wegen eines Pflegschafts-Cassenrests, ne- 
ben Unfhigkeits-Erklärung zu 
Bekleidung eines öffentlichen Amtes 
und Verfällung in die Untersuchungs- 
Kosten eine dreimonatliche Polizei- 
hausstrafe erkannt. (d. 29. Oktober.) 
15. Auf den Grund einer von dem O.A.Ge- 
richte Ludwigsburg verhandelten Unter- 
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suchung wurde vermöge Erkenntnisses 
vom 16., eröffnet am 35. Obtober, der 
Festungs-Sträfling Michael Aufrecht, 
von Riedenberg, O. A. Stuttgart, we- 
gen Versuchs der Entweichung von der 
Festung, neben dem Ersaß der Unter- 
suchungs-Kosten zu viermon allicher 
Festungs= Arbeitsstrafe und einer kör- 
perlichen Züchtigung von 15 Stock- 
streichen verurtheilt. (d. 29. Oktober.) 
Hiebei ist anzufügen, daß von vier (an 
sich zu öffentlicher Bekanntmachung ge- 
eigneten) Erkenntnissen im Laufe des 
Monats Oktober der Rekurs an den Cri 
minal-Senat des K. Ober-Tribunals er- 
griffen worden ist. 
3. Cioil = Senat. 
1. Unter dem 1. Oktober wurde in der 
Ationssache von dem O. A. Gerichte Be- 
sigheim zwischen den Erben des Ge- 
meinde-Pflegers Philipp Christian Meu- 
rer zu Bönnigheim, Bekl., Anten, und 
den Erben des zu Heilbronn verstorbe- 
nen Kaufmanns Rosa, Kl., Aten, eine 
Subsidiar-Klage betreffend, das den 
15. Februar 73:3 eröffnete Urtheil erster 
Jastanz, unter Vergleichung der Prozeß- 
Kosten beider Instanzen abgeändert. 
2. Unter dem 1. Oktober wurde in der 
Ationssache von dem O.A.Gericht Heil- 
bronn zwischen dem Schutjuden und 
Handelsmann Beit Löw zu Sontheim, 
Kl., Anten, und dem Handlungshaus 
Gebrüder Rauch daselbst, Bekl., Aten, 
Mandatsklage betreffend, das den 18. 
Februar 1323 eröffnete Urtheil erster 
Instanz unter Verurtheilung des Anten 
in die Kosten bestätigt. 
3. In der Ationssäche von dem O. A. Ge-
	        
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