Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1824. (1)

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5. Ehegerichtlicher Senat. 
Den 20. Oktober wurden geschie- 
den wegen beharrlicher Weige- 
rung die Ehe fort zuseßen: 
1. Christiane Guth, geb. Spahmann, von 
Züttlingen, O. A. Neckarsulm, Kl., von 
dem Mezger Jung Ludwig Guth zu 
Moͤkmuͤhl, desselben O. Amts, Bekl., und 
.-lksabeth Böhringer. 
geb. Bubek, 
Kl., von dem Weingärtner Jung duie 
drich Böhrinzer a Waibllugen-Bikl.; 
je unter Berurtheilung der Bekl- * die 
Kosten. 
U. Gerichtshof für den Schwarzwald-Kreis. 
1. Auf den Grund eiger von dem O. A. 
Gerichte Tuttlingen commissarisch ge- 
führten Untersuchung wurde durch Er- 
kenntniß vom 12., erdffnet den 36. Sep- 
tember, der vormalige Amtspfleger Sil- 
vester Merkt zu Spaichingen, wegen 
falscher Aurechnung von Diäten für nicht 
gemachte Reisen, und dadurch versuchten 
Betrugs, dann wegen der ihm bei der 
Amrspflege und den zugehhrigen Neben- 
Abministrationen zur Last fallenden un- 
achtsamen und unordentlichen Cassen- 
und Rechnungsfuͤhrung, und dadurch 
herbeigefuͤhrten, zwar ersetzten, jedoch 
bedeutenden Cassen-Rests, ferner wegen 
eigenmächtiger Erhebung undekretirter 
Kosten nach ihrem vollen Betrag, end- 
lich wegen der ihm als Freiherrl. v. 
Wiederhold'schen Administrator zur Last 
fallenden verspäteten Verrechnung der 
Criminal= Senat. 
den Pächternder Wiederhold'sschen Gürer 
anbedungenen Verleihungs-Kosten und 
einer zu deren Bedeckung begahgenen 
Urkunden-Fälschung, und wegen der 
in gleicher Eigenschafr sich zu Schuld 
gebrachten Theilnahme an einem wu- 
cherlichen Davlehens-Cemrakt, auger der 
wegen anderer Vergehen, neben Unfaͤ- 
higke#its-Erkl4rung zu Verwalrung 
jeden ffentlichen Amts unter dem #5. 
April #. J. wider ihn erkannten zehen- 
monatlichen Festungsttrafe noch zu einer 
weiteren sechsmonatlichen Festungs- 
strafe mit angemessener Beschäftigung 
und zum Schadens= und Kosten-Ersat 
verurtheilt. (d. 4. Oktober.) 
Auf den Grund einer vor dem O. A.Ge- 
richt Herrenberg verhandelten Untersu- 
chung wurden durch Erkenntniß vom 
30. August, eröffnet den 3. September:
	        
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