Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1824. (1)

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4) Johann Schoͤller, von Pfaͤffingen, 
O. A. Balingen, wegen zweier wieder- 
holten Diebstaͤhle, wovon der eine ein 
großer und ausgezeichneter ist, zu 
sechsmonatlicher Festungs-Arbeits- 
strafe, und zu einer körperlichen Züchti- 
gung von 15 Stockstreichen, und 
b) Stephan Sattler, von Thailfingen, 
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wegen Beihülfe zu einem großen Dieb- 
stahl, sodann wegen eines verübten 
großen, qualificirten Familien-Dieb- 
stahls, und wegen dreier in Genossen- 
schaft veräbten kleinen Diebstähle, wo- 
von einer ein ausgezeichneter ist, zu 
neunmonatlicher Festungs-Arbeits- 
strafe verurtheilt, auch hinsichtlich des 
Kosten= und Schadens-Ersatzes das 
Angemessene verfügt. (d. 6. Oktober.) 
. Durch Erkenntniß vom 20. August, er- 
öffnet den 1. September, wurde Johan- 
nes Hummel, von Groß= Engstingen, 
O. A. Reutlingen, wegen eines von ihm 
als Güterpfleger gesetzten vorsätlichen 
Cassenresis zu viermonatlicher Fe- 
stungs-Arbritsstrafe und zum Schadens- 
und Kosten-Ersatz verurtheilt, auch zu 
Bekleidung eines öffenrlichen Amts für 
unfhig erklärt. (d. 8. Oktober.) 
Auf den Grund einer von dem O. A. Ge- 
richte Sulzgeführten Untersuchung wurde 
durch Erkenntniß vom z5. September, 
eröffnet den 1. Oktober, Catharine Rau- 
ster, von Gündelwangen, Großherzog= 
lich Badenschen Bezirksamts Bondorf, 
wegen wiederholten Vagirens und un- 
erlaubten Eintritts in das Königreich, 
so wie wegen eines Unzuchts-Vergehens, 
zu viermonatlicher Arbeitshausstrafe 
und zum Ersah ihrer Haft= und Unter- 
suchungs-Kosten verurtheilt, auch ihre 
Ausweisung aus dem Königreich nach 
erstandener Strafe verfügt. (d. 3. Okt.) 
5b. Durch Erkenntniß vom 28. Septem- 
r*irt 
ber, eröffnet den 6. Oktober, wurde 
Jeremias Kächele, von Beöringen, 
O. A. Urach, wegen mehrfacher, im 
rechtlichen Sinn vierten Diebstähle, wor- 
unter mehrere theils qualistcirte, theils 
ausgezeichnete begriffen, so wie wegen 
Fälschung eines Ausweises, zu vier 
und einhalbjähriger Zuchthausstrafe 
nebst einem Willkomm von 5f Stock- 
streichen, und zum Schadens= und Ko- 
sten-Ersatz verurtheilt. (d. 14. Oktober.) 
Durch Erkenntniß vom 16., erdffnet 
den 29. September, wurde der Gemein- 
depfleger Chrysostomus Freuden- 
mann, von Groß-Engstingen, O. A. 
Reutlingen, wegen durch Cassen-Ein- 
griffe herbeigeführter Cassen-Reste, ne- 
ben Entsehung von seiner Stelle und 
Unfähigkeits-Erkláärung zu Be- 
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