theilt. (d. 5. Oktober.)
Bernhard Krauß, von Stuppach,
O.A. Mergentheim, wurde vermöge
Erkenntnisses vom 18., eröffnet den.:4.
September, wegen dreier zwar kleiner,
aber theils qualificirter, theils ausge-
zeichneter Diebstähle, welche im rechtli-
chen Sinne als dritte zu betrachten sind,
neben dem Ersas des noch nicht vergä-
teten Schadens und der Bezahlung samt-
licher Kosten zu ein und einhalb-
jähriger Arbeitshausstrafe nebst einem
Willkomm von 4° Stockstreichen
verurtheilt. (d. 5. Oktober.)
Gegen Anne Barbara Dettenber-
ger, von Riederstetten, O. A. Gera-
bronn, wurde vermöge Beschlusses vom
16,., eröffnet den 3 z. September, wegen
wiederholten Bagirens, Bettelns, und
falscher Ramens-Angabe vor obrigkeit=
lichen Stellen, ferner wegen eines wie-
derholten im rechtlichen Sinne fünften
Diebstahls, und eines Meineides, ####
schwert durch eine verläumderische Be-
truges-Anschuldigung, neben dem Ersaße
des gestifteten Schadens und Bezahlung
der Arrest-Azungs-Vertheidigungs-
und Untersuchungs-Kosten, eine siebene
jährige Zuchthausstrafe erkannt. (d.
9. Oktober.)
7. Durch Erkenntniß vom 20. Septembrr,
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eröffnet den :. Oktober, wurde Friederlke
Erlenmaier, von Plüderhausen, O. A#
Welzheim, wegen foregesehsen im rechre
lichen Sinne dritten Ehebruchs. wegen
Lügens vor Gericht und wegen eines
versuchten Betrugs, zu einer achtmo.
natlichen Arbeitehausstrafe, neben
Kosten= Erstattung, verurtheilt. (d. 15.
Oktober.)
Auf den Grund der von dem Amts-
gericht Pfedelbach geführten Unterfu-
chung, ist Catharine Regine Emer,
von Windischenbach, O. A. Oehringen,
durch Erkenntniß vom 3o. September,
erbffnet den 4. Oktober, wegen aber-
maligen Bagirens, Bettelns und wie-
derholter Scortation, neben Bezahlung
sämtlicher Kosten, zu einer achtmo-
natlichen Arbeitshausstrafe so wie zu
einem Willkomm von 250 Stockstrei-
chen verurtheilt worden. (d. 16.Oktober.)
. Nach einem Beschluß vom 7., eröffnet
den 0. September, ist gegen Leonhard
Koͤnig, von Michelbach, O. A. Geil-
dorf, wegen Concubinats und Baum-
verderbens, neben Ersaß des Schadens
und neben Bezahlung von z der Un-
tersuchungs-Kosten eine fünfmonat-
liche Festungs-Arbeitsstrafe erkannt
worden. (d. 16. Oktober.)
10. Durch Erkenntniß vom z#. Septem-