Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1824. (1)

theilt. (d. 5. Oktober.) 
Bernhard Krauß, von Stuppach, 
O.A. Mergentheim, wurde vermöge 
Erkenntnisses vom 18., eröffnet den.:4. 
September, wegen dreier zwar kleiner, 
aber theils qualificirter, theils ausge- 
zeichneter Diebstähle, welche im rechtli- 
chen Sinne als dritte zu betrachten sind, 
neben dem Ersas des noch nicht vergä- 
teten Schadens und der Bezahlung samt- 
licher Kosten zu ein und einhalb- 
jähriger Arbeitshausstrafe nebst einem 
Willkomm von 4° Stockstreichen 
verurtheilt. (d. 5. Oktober.) 
Gegen Anne Barbara Dettenber- 
ger, von Riederstetten, O. A. Gera- 
bronn, wurde vermöge Beschlusses vom 
16,., eröffnet den 3 z. September, wegen 
wiederholten Bagirens, Bettelns, und 
falscher Ramens-Angabe vor obrigkeit= 
lichen Stellen, ferner wegen eines wie- 
derholten im rechtlichen Sinne fünften 
Diebstahls, und eines Meineides, #### 
schwert durch eine verläumderische Be- 
truges-Anschuldigung, neben dem Ersaße 
des gestifteten Schadens und Bezahlung 
der Arrest-Azungs-Vertheidigungs- 
und Untersuchungs-Kosten, eine siebene 
jährige Zuchthausstrafe erkannt. (d. 
9. Oktober.) 
7. Durch Erkenntniß vom 20. Septembrr, 
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eröffnet den :. Oktober, wurde Friederlke 
Erlenmaier, von Plüderhausen, O. A# 
Welzheim, wegen foregesehsen im rechre 
lichen Sinne dritten Ehebruchs. wegen 
Lügens vor Gericht und wegen eines 
versuchten Betrugs, zu einer achtmo. 
natlichen Arbeitehausstrafe, neben 
Kosten= Erstattung, verurtheilt. (d. 15. 
Oktober.) 
Auf den Grund der von dem Amts- 
gericht Pfedelbach geführten Unterfu- 
chung, ist Catharine Regine Emer, 
von Windischenbach, O. A. Oehringen, 
durch Erkenntniß vom 3o. September, 
erbffnet den 4. Oktober, wegen aber- 
maligen Bagirens, Bettelns und wie- 
derholter Scortation, neben Bezahlung 
sämtlicher Kosten, zu einer achtmo- 
natlichen Arbeitshausstrafe so wie zu 
einem Willkomm von 250 Stockstrei- 
chen verurtheilt worden. (d. 16.Oktober.) 
. Nach einem Beschluß vom 7., eröffnet 
den 0. September, ist gegen Leonhard 
Koͤnig, von Michelbach, O. A. Geil- 
dorf, wegen Concubinats und Baum- 
verderbens, neben Ersaß des Schadens 
und neben Bezahlung von z der Un- 
tersuchungs-Kosten eine fünfmonat- 
liche Festungs-Arbeitsstrafe erkannt 
worden. (d. 16. Oktober.) 
10. Durch Erkenntniß vom z#. Septem-
	        
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