ber, eroͤffnet den 4. Oktober, wurde
Franziske Doͤrr, von Apfelbach, O. A.
Mergentheim, wegen naͤchsten Versuches
eines durch Gift zu bewirkenden Gatten-
Mordes, sodann wegen einer durch
tgrobe Fahrläßigkeit herbeigefährten.
Tödtung des Christian — und Vergif-
tung des Caspar Kohlschreiber von da,
neben Bezahlung der Untersuchungs-
so wie der Heilungs-Kosten, zu einer
neunjährigen Zuchthausstrafe verur-
theilt. (d. 16. Oktober.).
11. Auf den Grund einer bei dem O.M.
Gericht Ellwangen gepflogenen Unter-
suchung, wurde vermoge Beschlusses
vom 5., eröffnet den 3. Oktober: i
a) Christian Rötter, aus Ansbach, we-
gen Angabe eines falschen Namens und
Geburtsorts, wegen verübten kleinen
Betrugs, und eines zwar kleinen und
esnfachen, aber im rechtlichen Sinne
zweiten Diebstahls, so wie wegen Va-
#irens und unzüchtigen Lebens, zu
einer Züchtigung von 45 Stockstrei-
chen und nachheriger Ausweisung aus
dem Königreich; und
5) die Sophie Kern, von Biswangen, K.
Baiernschen gräflich Pappenhelm'schen
Herrschafts-Gerichts zu Pappenheim,
wegen Angabe eines falschen Namens
und Geburtsorts, wegen verübten klei-
nen Betrugs, und eines zwar kleinen
und einfachen aber im rechtlichen Sinne
vierten Diebstahls, so wie wegen Va-
girens und unzüchtigen Lebens, zu
ein und einhalbjähriger Arbeits-
hausstrafe, nebst einem Willkomm
von :5 Streichen und nachheriger
Ausweisung aus dem Königreich ver-
urtheilt, auch wegen der Kosten-Er-
stattung angemessene Verfügung ge-
troffen. (d. 16. Okteber.)
12. Vermäöge Veschlusses vom 2., eroͤffnet
den 7. Oktober, ist gegen Gatharine
Degeler von Heidenheim, wegen wieder-
holten Vagirens, Bettelns und asotischen
Lebenswandels eine fünfmo natli che
Arbeitöhausstrafe, neben Zuscheidung der
Kosten erkannt worden. (d. 16. Okt.)
15. Durch Erkenntniß vom 23., eröffnet
den 30. September, wurde Rosine
Geiger, von Weiler, O. A. Schorn=
dorf, wegen dritter Scortation, wegen
Verheimlichung ihrer Schwangerschaft,
absichtlich hülfloser heimlicher Geburt,
nachläßiger Behandlung und sodann be-
wirkter Aussehung ihres neugeborenen
Kindes, zu einer einjährigen Arbeits-
hausstrafe neben den Untersuchungs= Ko-
sten verurtheilt. (d. 19. Oktober.)