Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1824. (1)

ber, eroͤffnet den 4. Oktober, wurde 
Franziske Doͤrr, von Apfelbach, O. A. 
Mergentheim, wegen naͤchsten Versuches 
eines durch Gift zu bewirkenden Gatten- 
Mordes, sodann wegen einer durch 
tgrobe Fahrläßigkeit herbeigefährten. 
Tödtung des Christian — und Vergif- 
tung des Caspar Kohlschreiber von da, 
neben Bezahlung der Untersuchungs- 
so wie der Heilungs-Kosten, zu einer 
neunjährigen Zuchthausstrafe verur- 
theilt. (d. 16. Oktober.). 
11. Auf den Grund einer bei dem O.M. 
Gericht Ellwangen gepflogenen Unter- 
suchung, wurde vermoge Beschlusses 
vom 5., eröffnet den 3. Oktober: i 
a) Christian Rötter, aus Ansbach, we- 
gen Angabe eines falschen Namens und 
Geburtsorts, wegen verübten kleinen 
Betrugs, und eines zwar kleinen und 
esnfachen, aber im rechtlichen Sinne 
zweiten Diebstahls, so wie wegen Va- 
#irens und unzüchtigen Lebens, zu 
einer Züchtigung von 45 Stockstrei- 
chen und nachheriger Ausweisung aus 
dem Königreich; und 
5) die Sophie Kern, von Biswangen, K. 
Baiernschen gräflich Pappenhelm'schen 
Herrschafts-Gerichts zu Pappenheim, 
wegen Angabe eines falschen Namens 
und Geburtsorts, wegen verübten klei- 
nen Betrugs, und eines zwar kleinen 
und einfachen aber im rechtlichen Sinne 
vierten Diebstahls, so wie wegen Va- 
girens und unzüchtigen Lebens, zu 
ein und einhalbjähriger Arbeits- 
hausstrafe, nebst einem Willkomm 
von :5 Streichen und nachheriger 
Ausweisung aus dem Königreich ver- 
urtheilt, auch wegen der Kosten-Er- 
stattung angemessene Verfügung ge- 
troffen. (d. 16. Okteber.) 
12. Vermäöge Veschlusses vom 2., eroͤffnet 
den 7. Oktober, ist gegen Gatharine 
Degeler von Heidenheim, wegen wieder- 
holten Vagirens, Bettelns und asotischen 
Lebenswandels eine fünfmo natli che 
Arbeitöhausstrafe, neben Zuscheidung der 
Kosten erkannt worden. (d. 16. Okt.) 
15. Durch Erkenntniß vom 23., eröffnet 
den 30. September, wurde Rosine 
Geiger, von Weiler, O. A. Schorn= 
dorf, wegen dritter Scortation, wegen 
Verheimlichung ihrer Schwangerschaft, 
absichtlich hülfloser heimlicher Geburt, 
nachläßiger Behandlung und sodann be- 
wirkter Aussehung ihres neugeborenen 
Kindes, zu einer einjährigen Arbeits- 
hausstrafe neben den Untersuchungs= Ko- 
sten verurtheilt. (d. 19. Oktober.)
	        
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