Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1824. (1)

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den-Losung betreffend, wurde unterm bunden, und Kl. in alle Kosten dieses 
16., eröffaet den 2o. Oktober, die er- Rechtsstreirs verurtheilt. 
riffene Berufung wegen versäumter . . . 
Ziothfristzu Einreichung der Beschwerde- 5. In der Ationssache von dem 2. A Ge-- 
schrift, unter Verurtheilung des Anten richt Heidenheim Fwischen dem Cameral- 
in die Kosten für verlassen erblärt. (d. amt Langenau, nten Anten- und 
2 Ostober.) der Ereditorschasft des Georg Michael 
au. Unterm :y. Oktober wurde in der " Häcker, von Gussen stadr, Laten, Aten, 
Rechtslache der abgeschiedenen Chegat Vorzug in der Location betreffend, wurde 
tin des Majors v. Parrot, geb. Kutter unterm e3-Angufteröffnerden 4. Sept, 
zu Rateneburg, Kl., Nachbekl., und die ergriffene Berufung wegen versaͤuniter 
dem gedachten Masor v. Parrot zu Nothfeist zu Einreichung der Beschwerde- 
Cemburg, Bekl., Nachkl., Allmemte schrift für verlassen erbklärt, und das 
und Kindbettkosten in der Vorklage, aelie Vomeroler e „be 
Ansprüche auf den Genuß des Heurath- #40ber. ; 979 
guts, Rückforderung mehrerer angeblich 
3 . In der Ationssache von dem O. A. Ge- 
amovirter Effekten und die Zurückgabe · · 
der Kinder in der Nachklage betreffend, richt Ellwangen zwischen Matthaͤus Leib- 
brand von Strombach, Kl., Anten, 
der Bekl., Nachkl. zur Alimentenreichung 
verurtheilt, und mit seiner unstatthaften und dem Handelsmann Hirsch Sandel 
Nachklage abgewiesen, unter Verarthei- Leviti, von Moͤnchsroth, ein Anlehen 
lung in alle durch diesen Rechtsstreit er- samt Zinsen betreffend, wurde unterm 
9., eroͤffnet den 26. Oktober, die Beru- 
wachsenen Kosten. · « 
22. An demselben Tage wurde in der fang wegen bersäumter Nothfrist zu 
Einreichung der Veschwerdeschrift unter 
gechtssache zwischen Georg Manz, von .. .. 
Verurtheilung des Anten in die Kosten 
Rind bach, Kl., und dem K. Berg- für verlassen erklärt. (d. 29. Oktober.) 
rath, Namens der Hüttenamts-Casse *- « 
quasseralsingemBekL-,.Zgrückfyr-zö-Don-9-Oktober«,wurdeinderRechtss 
derung einer bezahlten Nichtschuld be- sache zwischen den in den Akten genann- 
treffend, der Bekl. von der Klage ent- ten Dienstbauern von Obersöllbach, In-
	        
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